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Neueste Updates und Einblicke

Wir, die Rechercheinitiaven „Death in Custody“ (DiC) und „Tode bei Polizeieinsätzen aufklären!“ (topa) freuen uns bekannt zu geben, dass wir künftig zusammenarbeiten. Ab dem Dokumentationsjahr 2025 veröffentlichen wir die Ergebnisse unserer Recherchen zu Todesfällen durch Polizeigewalt, in Gewahrsam und Haft gemeinsam.

Unsere Arbeit ist notwendig, weil Behörden in Deutschland nicht verlässlich erfassen, wie viele Menschen in Gewahrsamssituationen sterben. Wir wollen zeigen, dass es hier eine Leerstelle gibt, die es den Regierungen leicht macht, das Ausmaß staatlicher Gewalt herunterzuspielen.

Da DiC und topa ähnliche Rechercheansätze verfolgen, standen wir bereits seit einiger Zeit im solidarischen und inhaltlichen Austausch miteinander. Dass wir uns nun zusammenschließen, hat auch politische Gründe: Der Sozialstaat wird abgebaut, die Lebenskosten steigen, während die Löhne stagnieren und die öffentliche Infrastruktur zerfällt. Der daraus resultierenden Unzufriedenheit der arbeitenden und immer prekärer lebenden Bevölkerung begegnen die Herrschenden mit Repression, Überwachung und einer Aufrüstung des staatlichen Gewaltapparats. Es drohen mehr Verletzte und Tote durch Polizeigewalt und Knast. Wir sind überzeugt: Um dieser autoritären Entwicklung etwas entgegenzusetzen, müssen wir unsere Kräfte bündeln!

Unser Zusammenschluss geht mit einem Relaunch unserer Website einher. Unter doku.deathincustody.info können die von uns dokumentierten Todesfälle nun nach einer Vielzahl von Kriterien durchsucht werden, etwa nach dem verantwortlichen „Gewaltakteur“, den „Todesumständen“ und Kategorien wie Rassismus oder Armut. Wir freuen uns, wenn Journalist*innen und Aktivist*innen unsere Daten verwenden, bitten aber um Angabe der Quelle. Weitere Informationen, etwa zu den Kriterien, nach denen wir Todesfälle erfassen, finden sich auf unserer Website.

Die Dokumentation wird anhand öffentlich zugänglicher Informationen kontinuierlich aktualisiert. Die gesammelte Recherche von Todesfällen bei Polizeieinsätzen im Jahr 2025 wird ebenfalls mit dem Launch der Webseite zugänglich gemacht: Wir veröffentlichen, dass in dem Jahr mindestens 35 Personen im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz verstarben. Wir rufen alle Pressevertreter*innen, Journalist*innen, NGOs und weitere Personen dazu auf, diese Zahl zu nutzen, wenn über Todesfälle bei Polizeieinsätzen im Jahr 2025 gesprochen wird.

Kontakt für Fragen, Hinweise oder das Melden bislang nicht dokumentierter Todesfälle: death-in-custody@riseup.net

Wir führen an dieser Stelle aktive Initiativen auf, die sich für die Aufklärung von Todesfällen in Gewahrsamssituationen einsetzen. Ihr könnt diesen Initiativen spenden. Die Gelder fließen je nach Initiative in unabhängige Obduktionsgutachten, Anwaltskosten sowie die Unterstützung der Angehörigen bei Bestattungskosten. Jeder gespendete Euro hilft! Vielen Dank!

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
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Initiative 2. Mai für Ante P.
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Solidaritätskreis Justice4Mouhamed für Mouhamed Lamine Dramé
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Justice for Ibrahima
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Justice for Mohamed Idrissi
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Gerechtigkeit für Lorenz
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Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt
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Gastbeitrag im Lower Class Magazine

Zwei Todesfälle durch staatliche Gewalt haben 2025 besonders viel Aufmerksamkeit erregt: In der Nacht zum 20. April erschoss die Polizei in der Oldenburger Innenstadt den 21-jährigen Lorenz. Ein Polizist gab mehrere Schüsse auf ihn ab. Laut Obduktionsbericht trafen ihn drei von hinten: in den Oberkörper, an der Hüfte und in den Kopf. Lorenz starb wenig später im Krankenhaus. Zuvor soll es zu einem Streit gekommen sein, weil ihm der Einlass in eine Diskothek verweigert wurde.

Der 15-jährige Nelson starb am 1. August unter bislang ungeklärten Umständen in der JVA Ottweiler im Saarland. Angeblich soll er sich selbst getötet haben. Zuvor war er von Wärtern misshandelt worden. Es steht zumindest die Frage um Raum, ob diese ihn tödlich verletzt haben. Nelsons Vater erklärte, er habe das Gesicht seines toten Sohnes kaum wiedererkannt, da es durch Gewalt entstellt gewesen sei. Die Aufklärung wird dadurch erschwert, dass Nelsons Leichnam eingeäschert wurde, ohne seine Familie zu benachrichtigen.

Dokumentation von Todesfällen bei Polizeieinsätzen und in Haft

Über beide Todesfälle wurde vergleichsweise viel berichtet. Es fanden Demonstrationen statt; Hinterbliebene und Aktivist:innen schlossen sich zusammen, um Gerechtigkeit und Aufklärung zu fordern. Lorenz und Nelson sind jedoch nicht die einzigen Menschen, die 2025 durch Polizeigewalt oder in Haft starben. Wir dokumentieren aktuell 32 Todesfälle, müssen aber davon ausgehen, dass im vergangenen Jahr noch weitaus mehr Menschen durch staatliche Gewalt ihr Leben verloren. Besonders lückenhaft sind unsere Daten zu Todesfällen in Haft, die häufig unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungsschwelle bleiben. Das gilt besonders, wenn es sich nicht um auffällige Umstände wie etwa Zellenbrände handelt und die Hinterbliebenen nicht über die Mittel verfügen, öffentliche Aufmerksamkeit herzustellen.

Relativ verlässliche Daten gibt es dagegen zu polizeilichen Todesschüssen. Diese werden von der Zeitschrift CILIP bereits seit 1976 dokumentiert. Ihre Zahl stieg im Jahr 2024 deutlich auf 22 an. 2025 ging sie zwar wieder zurück, lag jedoch mit 17 weiterhin über dem Niveau der Jahre vor 2024. Häufig erschießt die Polizei Menschen, die sich in akuten psychischen Krisen befinden. Solche Krisen nehmen zu, während Unterstützungsangebote wegfallen. Oftmals sind sie eine Folge von Armut. Anstatt zu deeskalieren, greifen die Beamten in solchen Situationen zur Waffe. Dieses vielfach beschriebene Muster zeigte sich auch bei einem Polizeieinsatz in Bochum im November 2025. Dort drangen Einsatzkräfte gewaltsam in die Wohnung einer tauben Frau ein, die ihr Klingeln nicht hören konnte, fesselten sie und gaben mehrere Schüsse auf ihre ebenfalls taube 12-jährige Tochter ab. Gebärdendolmetscher waren nicht anwesend. Das Mädchen überlebte die Schüsse, erlitt jedoch schwere Verletzungen.

Organisierter Aktivismus gegen Polizeigewalt wächst

In den vergangenen Jahren ist die Aufmerksamkeit für Polizeigewalt angestiegen. In vielen Städten gründeten sich Gruppen, die Racial Profiling dokumentieren, Betroffene beraten, über alternative Sicherheitskonzepte diskutieren und der Polizei Mittel entziehen wollen. Daneben gibt es immer mehr Initiativen, die sich für die Aufarbeitung einzelner Todesfälle bei Polizeieinsätzen engagieren, etwa die „Initiative 2. Mai“ in Mannheim oder der Solidaritätskreis für Mouhamed Lamine Dramé in Dortmund. Sie knüpfen an die jahrzehntelange Arbeit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh an. Einen zusätzlichen Schub erhielten Mobilisierungen gegen die Polizei im „Black Lives Matter-Sommer“ 2020. Nach der Ermordung von George Floyd in den USA gingen auch in Deutschland Zehntausende Menschen auf die Straße. Dadurch wurde das Problem der tödlichen Polizeigewalt zeitweise über linke und aktivistische Kreise hinaus einer größeren Öffentlichkeit bekannt.

Reformen bei der Polizei nur an der Oberfläche

In Reaktion darauf begannen die Behörden, eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Praxis zumindest zu simulieren. So betont die Bundespolizei inzwischen, ihre Beamt:innen würden menschenrechtlich geschult und lernten durch Referent:innen aus der „Zivilgesellschaft“ auch die Sichtweisen von „Betroffenen“ kennen. Solche symbolischen Reformen ändern aber nichts an der Gewalt. Sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, das Image der Polizei aufzubessern. Deutlich wird dies an einem Leitfaden für diskriminierungssensible Sprache, der bei der Berliner Polizei eingeführt wurde. Die Polizist:innen dürfen zwar weiterhin Obdachlose, Geflüchtete, Drogennutzer:innen und andere marginalisierte Personen anlasslos schikanieren, sollen dabei aber den eigenen Sprachgebrauch reflektieren und die Selbstbezeichnungen Betroffener verwenden. Kaum ein Beispiel könnte besser illustrieren, dass ein liberaler Antidiskriminierungs-Antirassismus der Polizei nichts entgegenzusetzen vermag.

Die Polizei rüstet auf

Zugleich beobachten wir, dass die Befugnisse der Polizei stetig ausgeweitet werden und diese immer mehr Instrumente bekommt, um die Bevölkerung zu überwachen. Die Anfang Dezember 2025 beschlossene Novelle des Berliner Polizeigesetzes stand zuletzt stark in der Kritik. Sie sieht vor, dass an sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“ wie dem Kottbusser Tor und dem Görlitzer Park dauerhaft Kameras installiert werden. Die so erhobenen Daten sollen live mithilfe von KI ausgewertet werden – um „auffällige“, das heißt von der Polizei als problematisch definierte, Verhaltensweisen zu erkennen. Auch die digitale Überwachung wird ausgeweitet: Die Berliner Polizei kann künftig Handys mit Schadsoftware infiltrieren, um verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Das neue Polizeigesetz erlaubt es ferner, biometrische Daten wie Stimmmerkmale oder Gesichtsbilder mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, etwa aus den sozialen Medien, abzugleichen. Jedes Foto, das etwa auf einer Demonstration von einer Person gemacht wurde und womöglich ohne ihr Wissen oder sogar gegen ihren Willen im Netz landete, kann für solche KI-gestützten Abgleiche verwendet werden.

Kritik erfährt auch die Neufassung des Bundespolizeigesetzes, die derzeit noch im Bundestag beraten wird. Die Bundespolizei soll künftig Spähsoftware einsetzen können, um gegen vermeintliche „Schleuser“ vorzugehen. Zudem erhält sie erweiterte Befugnisse bei Abschiebungen und kann noch mehr willkürliche Kontrollen durchführen.

Diese Verschärfungen rufen momentan bei Vielen zu Recht große Besorgnis hervor. Dabei geht teilweise unter, dass sie sich in einen längerfristigen Trend einreihen. Bereits 2018 und in den Folgejahren begannen einige Bundesländer, ihre Polizeigesetze zu überarbeiten, um darin den Begriff der „drohenden Gefahr“ zu verankern. Dies erlaubt es der Polizei, tief in Grund- und Freiheitsrechte einzugreifen, also etwa Kommunikation zu überwachen, auf einem Handy oder Rechner gespeicherte Daten auszuspähen oder Menschen präventiv einzusperren, obwohl von den Betroffenen gar keine konkrete Gefahr ausgeht. Vom Präventivgewahrsam machte Bayern mehrfach Gebrauch, um Proteste von Klimaaktivist:innen zu unterbinden. Zusätzlich wurden in mehreren Bundesländern neue Waffen, etwa Taser, sowie neue Techniken zur Auswertung und Verknüpfung von Daten eingeführt. Auch der Einsatz von Tasern tötet immer wieder Menschen. Das Land Hessen nutzt schon seit 2017 die Software „HessenDATA“, die auf der Analysesoftware Gotham der Firma Palantir beruht. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Systeme, weitere Bundesländer prüfen deren Einsatz. Die Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes lässt sich vor diesem Hintergrund als nachholende Entwicklung einordnen.

Polizeigewalt nimmt zu

Gesetze sind das eine, die Praxis das andere. Das Vorgehen gegen die Palästinasolidaritätsbewegung in den letzten zweieinhalb Jahren war extrem repressiv. Allein in Berlin wurden seit Oktober 2023 mehr als 11.000 Strafverfahren eingeleitet – ganz ohne gesetzliche Verschärfung. Wöchentlich knüppelt die Polizei auf Demonstrant:innen ein, setzt Schmerzgriffe ein und nimmt selbst Kinder fest, ohne dass dieses Vorgehen größeren Protest hervorruft. Bürgerliche Politikerinnen und Medien begrüßen die enthemmte Gewalt vielmehr, indem sie die Protestierenden als vermeintliche Antisemitinnen, Hamas-Unterstützerinnen oder Gewalttäter:innen stigmatisieren.

Eine verschärfte Polizeipraxis zeigt sich auch an den Grenzen. Seit Herbst 2023 wurden zunächst unter der sozialdemokratischen Innenministerin Nancy Faeser Grenzkontrollen schrittweise ausgeweitet. Inzwischen finden sie an allen deutschen Grenzen statt. Personen, die vermeintlich nicht deutsch aussehen, werden an der Einreise gehindert und zurückgewiesen, sofern sie nicht über die passenden Papiere verfügen. Parallel dazu steigt die Zahl der Abschiebungen. Familien werden auseinandergerissen; Menschen werden selbst aus Krankenhäusern und Psychiatrien geholt, um sie zu deportieren. Viele Bundesländer errichten derzeit neue Abschiebegefängnisse. Die „Reform“ des europäischen Asylsystems sieht vor, Geflüchtete europaweit bereits während des Asylverfahrens massenhaft zu inhaftieren. Das kann tödliche Folgen haben. Wir dokumentieren 49 Todesfälle in Abschiebehaft seit 1990.

Der autoritäre Staatsumbau als Folge imperialistischer Krisen

Die beschriebenen Entwicklungen haben aus unserer Sicht nicht nur innenpolitische Gründe. Wir teilen Analysen, wonach der autoritäre Umbau des Staates eine Folge der Krise des westlichen Kapitalismus ist und nur im Kontext der verschärften internationalen Konkurrenz um Einflusssphären, Ressourcen und Absatzmärkte verstanden werden kann.

Auf die Bedrohung ihrer Stellung im kapitalistischen Weltsystem reagieren die westlichen Kapitalmetropolen mit einer beispiellosen Aufrüstung. Das bringt neben einer steigenden Kriegsgefahr drastische Angriffe auf den Sozialstaat mit sich. Wenn Hunderte Milliarden ins Militär gesteckt werden, fehlt das Geld bei der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es stehen enorme Kürzungen beim Bürgergeld, bei der Krankenversicherung und der Rente bevor. Zugleich steigen die Preise für Lebensmittel und Energie, während Löhne stagnieren und Arbeitsplätze vernichtet werden. Ein Fünftel der Menschen in Deutschland lebt bereits jetzt in Armut, immer breitere Teile der Bevölkerung drohen zu verarmen. Das wird soziale Verwerfungen und Auseinandersetzungen nach sich ziehen, die autoritäre Lösungen für die Regierenden attraktiver machen.

Da der Sozialstaat mit seiner Funktion sozialer Kontrolle zurückgebaut wird, setzen die Staaten verstärkt auf eine harte Law-and-Order-Politik, um die kapitalistische Eigentumsordnung zu sichern und die arbeitende und arme Bevölkerung zu disziplinieren. Die von uns gesammelten Daten weisen darauf hin, dass es vor allem eine Klassenfrage ist, wer in den Fokus der Polizei gerät. Ständige Kontrollen, Razzien, Festnahmen und körperliche Übergriffe richten sich besonders gegen Menschen in extrem prekären Lebenslagen, die ihren Lebensunterhalt durch Kleinkriminalität, Sozialleistungen oder informelle Tätigkeiten bestreiten müssen. Wenn die Polizei Obdachlose, Geflüchtete, psychisch Kranke, Illegalisierte oder Drogennutzer:innen schikaniert, kriminalisiert und mitunter auch tötet, ist das kein „Versagen“, sondern Ausdruck ihrer Funktion im Kapitalismus. Das ist kein neues Phänomen, aber der autoritäre Umbau des Staates erhöht das Risiko von Toten und Verletzten durch Polizeigewalt und Knast.

Unsere Polizeikritik muss antikapitalistischer werden

Daraus schlussfolgern wir: Die Polizei kann nicht als „Ein-Punkt-Thema“ bearbeitet oder gar erfolgreich bekämpft werden. Dem Ziel, diese gewalttätige Institution aus dem Leben der Menschen zurückzudrängen, können wir nur mit einer umfassenderen politischen Strategie näherkommen. Diese muss sich auch gegen Sozialabbau und die Militarisierung richten und letztlich antikapitalistisch sein. Mit dem Politikwissenschaftler und Aktivisten Cedric Johnson gesprochen geht es darum, die Verhältnisse abzuschaffen, welche die Polizei in ihrer gegenwärtigen Form erforderlich machen.

Damit wollen wir keinesfalls behaupten, dass Proteste gegen Polizeimorde überflüssig wären. Diese sind nach wie vor notwendig, ebenso wie die Forderung nach Gerechtigkeit für die Verstorbenen und ihre Hinterbliebenen. Wir halten es jedoch für geboten, im Rahmen der Proteste stärker als bisher über die Funktion der Polizei und die Grenzen liberaler Reformen aufzuklären. Unsere Kritik darf sich nicht auf die Gewalt der Polizei beschränken. Sie muss auch die Verhältnisse angreifen, die jene Lebenslagen erzeugen, in denen die Menschen den Beamt:innen dann zum Abschuss freigegeben werden.

Mindestens 44 Tote bei Polizeieinsätzen im Jahr 2024!

Die Initiative Tode bei Polizeieinsätzen aufklären! (kurz: topa) zeigt in einer Recherche 44 Fälle auf, bei denen es im Jahr 2024 in Deutschland zu Todesfällen in Zusammenhang mit Polizeieinsätzen kam. Viele Fragen um den jeweiligen Tathergang der Tode während Polizeieinsätzen bleiben unbeantwortet.

Auf ihrer Webseite informiert die Initiative im dritten Jahr infolge über die Fälle des vergangenen Jahres. „Die Gesamtzahl der Tode bei Polizeieinsätzen erschreckt uns. Wir dokumentieren mit unserer Liste sorgfältiger als die Polizei selbst. Es geht um 44 Menschen mit unterschiedlichen Lebenslagen, Zielen und Geschichten. Alle diese Geschichten wurden in oder nach einem Zusammentreffen mit der Polizei beendet“ sagt Laura Becker, Sprecherin der Initiative topa. Seit 2022 recherchiert topa über Tode von Menschen, die im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen geschehen – denn eine Statistik von behördlicher Seite gibt es nicht.

Die zusammengetragenen Informationen stammen aus Medienbeiträgen, Pressemeldungen der Polizei, Behördenanfragen und Nachforschungen weiterer Initiativen. In mindestens 11 Bundesländern kam es im vergangenen Jahr demnach zu Todesfällen bei Polizeieinsätzen. Die Initiative topa bemängelt eine grundlegende Intransparenz bei dem sensiblen Thema. Laura Becker dazu: „Die verfügbaren Informationen stammten in den meisten Fällen ausschließlich von der Polizei selbst. Pressemeldungen übernehmen oft unkritisch die Formulierungen der Polizei und viele Medien haben oftmals nur die Polizei als Quelle. In fünf Fällen wurde die Öffentlichkeit bis zur aktuellen Recherche nicht über die Todesfälle informiert. Wir haben von diesen fünf Fällen nur durch Behördenanfragen erfahren.“

Die Deutsche Presse Agentur (dpa) brachte Anfang dieses Jahres ins Gespräch, dass im Jahr 2024 mehr tödliche Schüsse abgegeben wurden, als seit dem Jahr 1997. Bundesweit starben 22 Menschen bei Schusswaffengebrauch, wie es die unabhängige Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP dokumentiert. „So wichtig es ist, dass diese Zahl diskutiert wird, darf nicht vergessen werden, dass weitere 22 Menschen ebenfalls infolge eines Polizeieinsatzes starben – nicht nur an Schusswaffengebrauch“, so Becker.

Die Initiative topa geht davon aus, dass sich in vielen Fällen neue Informationen über das Einsatzgeschehen enthüllen würden, wenn jeder der Fälle konsequente und unabhängige Aufklärung erfahren hätte. „Die Polizei zeigt kein Interesse daran, die Todesfälle während ihrer Einsätze aufzuklären – das geschieht nur nach Druck von außen. Und dann zeigt sich immer wieder: Wir können den Erklärungen der Polizei nicht trauen“, so Becker: „Manchmal werden nach Todesfällen bei Polizeieinsätzen Angehörige, Freund*innen und weitere Engagierte in Initiativen für Aufklärung aktiv – im vergangenen Jahr unter anderem in Mühlheim an der Ruhr im Gedenken an Ibrahima Barry. Ganz aktuell auch bei dem Tod des 21-Jährigen Lorenz A. in Oldenburg. Oft treten dann neue, widersprüchliche oder belastende Details über den Ablauf der Ereignisse zutage. Wir fordern eine konsequente Aufarbeitung aller Fälle.“

Becker führt weiter aus: „Die Polizei deutet die Tode in ihren Berichten oft so, dass es unausweichlich gewesen zu sein scheint, den Tod von Menschen in Kauf zu nehmen. Die getöteten Menschen werden zudem häufig als derartig gefährlich dargestellt, dass die Polizei keine andere Wahl gehabt hätte. Mit der Formulierung, dass eine Person sich in einer “psychischen Ausnahmesituation” befände wird der Gewaltzugriff oft gerechtfertigt. Sozialarbeiterinnen oder Psychologinnen werden kaum hinzugerufen. Durch diese Beschreibungen werden Personen bewusst als abweichend und bedrohlich markiert.“ Aus welchen Gründen wenig berichtet wird, kann die Initiative topa nur vermuten. Ein Todesfall, zu dem es kaum Ermittlungen gibt, sei vielleicht weniger brisant, als viele Details zu nennen.

„Angesichts unterschiedlich umgesetzter Informationsfreiheitsgesetze in den Ländern ist anzunehmen, dass es weitere Fälle gibt, die auch heute noch unbekannt sind. Es gibt offenbar kein geregeltes Vorgehen, wie die Öffentlichkeit informiert werden muss, wenn jemand stirbt. Und selbst wenn über ein Geschehen informiert wird, hat sich gezeigt, dass die Aussagen in polizeilichen Presseportalen häufig Auslassungen und Lücken haben und eine Erzählung eröffnen, die die Polizei in Unschuld wäscht“, sagt Becker.

Die Rechercheinitiative fordert Aufklärung für alle Todesfälle bei Polizeieinsätzen. Gleichzeitig zeigt sie sich der Begrenztheit ihrer Recherche bewusst und fordert dazu auf, mit Hinweisen, Anmerkungen oder Kritik an der Darstellung zu einzelnen Fällen, Kontakt aufzunehmen.

Nutzen Sie gerne unsere Rechercheergebnisse für Ihre Arbeit und sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an:

Laura Becker (Pressesprecherin von Tode bei Polizeieinsätzen aufklären!) Webseite: https://topa.blackblogs.org Mail: initiative_topa@riseup.net Instagram: @initiative_topa

Aus: Rote Hilfe Zeitung 01/2025

Recherchegruppe dokumentiert künftig alle Todesfälle durch Polizeigewalt und in Gewahrsam

22 Menschen hat die Polizei 2024 in Deutschland erschossen, so viele wie seit den 1980er Jahren nicht mehr. Das ergibt die Dokumentation polizeilicher Todesschüsse der Zeitschrift CILIP. Auch wir recherchieren Todesfälle durch Polizeigewalt und in Gewahrsam und veröffentlichen diese auf einer Homepage. Für das vergangene Jahr enthält unserer Dokumentation jedoch nur fünf Fälle in der Kategorie Erschießung: Am 30. Januar wurde ein 40-jähriger Mann in Frankfurt am Main von der Polizei erschossen. Er soll zuvor zwei Frauen mit einem Messer angegriffen haben. Am 30. März wurde Lamin Touray in Niemburg von der Polizei erschossen. Um die Gewalt gegen ihn zu rechtfertigen, behauptete die Polizei, er sei gewalttätig gegen seine Freundin gewesen. Diese widerspricht jedoch dieser Darstellung. Am 16. Juni wurde ein 27-Jähriger aus Afghanistan in Wolmirstedt von der Polizei erschossen. Davor soll er sich psychisch auffällig verhalten, mehrere Menschen mit einem Messer bedroht und einen Mann im Streit tödlich verletzt haben. Am 30. Juni wurde Mohammad Z. in Nürnberg von der Polizei erschossen. Er soll einen Streifenwagen der Bundespolizei angegriffen und die darin sitzenden Beamtinnen bedroht haben. Am 23. November wurde ein 34-Jähriger in Kamp-Lintfort von einem Polizisten angeschossen, später erlag er den Verletzungen. Die Polizei war wegen einer gemeldeten Ruhestörung angerückt. Im Treppenhaus soll der Mann die Beamtinnen mit einem Schlüsselbund bedroht haben. Daraufhin fielen die tödlichen Schüsse.

Für die Vorjahre zeigt sich ein ähnliches Muster. Für 2023 listet CILIP zehn Todesfälle im Zusammenhang mit polizeilichem Schusswaffengebrauch, bei uns finden sich lediglich zwei. 2022 wurden laut CILIP elf Menschen erschossen, laut unserer Doku waren es vier.

Wie kommt es zu dieser Diskrepanz? Ein Grund liegt darin, dass wir solche Fälle aus der Dokumentation ausschließen, bei denen die Getöteten selbst eine Schusswaffe hatten und Polizistinnen oder Dritte damit bedroht haben. Das betrifft etwa einen bei CILIP gelisteten Todesfall im Juni 2024 in Hamburg. Ein Mann soll dort mehrere Schüsse auf SEK-Beamtinnen abgegeben haben, bevor er selbst erschossen wurde. Es gibt aber einen weiteren Erklärungsfaktor, der viel wichtiger ist: Wir beschränkten uns in der Recherche bislang auf Fälle, bei denen es Hinweise darauf gibt, dass die Getöteten aufgrund ihres Aussehens, ihrer Sprache, ihrer Staatsbürgerschaft oder über das Aufenthaltsrecht rassistisch markiert und ausgegrenzt wurden. Fanden wir solche Hinweise nicht, dokumentierten wir die Todesfälle nicht. Das ändert sich nun: Ab dem Jahr 2025 heben wir diese Einschränkung auf. Wieso wir uns zu diesem Schritt entschieden haben und warum es uns ursprünglich sinnvoll erschien, uns auf Todesfälle von rassifizierten Personen zu beschränken, wollen wir im Folgenden kurz erläutern.

Unsere Recherche begann als Teil der Bündnis-Kampagne „Death in Custody“ (2019-2021). Daran beteiligten sich verschiedene Gruppen aus Berlin, die überwiegend antirassistische Arbeit machten sowie eine hinterbliebene Person eines Angehörigen, der deutsche Haft nicht überlebte. Später kamen auch Antiknast- sowie Antirepressionsgruppen hinzu. Ein wesentlicher Ausgangspunkt der Recherche war das Fehlen belastbarer Daten zu Todesfällen durch Polizeigewalt und in Gewahrsam in Deutschland, ein weiterer die verbreitete Behauptung, dass es in der BRD im Unterschied zu Ländern wie den USA oder Südafrika keinen institutionellen Rassismus in der Polizei und im Knastsystem gebe. Dieser Behauptung wollten wir recherchierte Fakten entgegenstellen.

Dass institutioneller Rassismus hierzulande so häufig geleugnet wird, führten wir darauf zurück, dass in der BRD nicht statistisch erfasst wird, zu welchem Anteil von der Polizei getötete Menschen rassifiziert sind. Dagegen lässt sich zum Beispiel in den USA anhand behördlicher Daten nachweisen, dass das Risiko, von der Polizei erschossen zu werden, für Afroamerikanerinnen deutlich höher ist als für weiße Personen. Um zu illustrieren und mit Zahlen zu untermauern, wie kontinuierlich auch in der BRD rassifizierte Menschen durch staatliche Gewalt ums Leben kommen, stellten wir diese Todesfälle anfangs in den Vordergrund unserer Recherche. Das begründeten wir auch mit den Aufgaben der Polizei. Dazu gehört, nach Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus zu fahnden, was zur Folge hat, dass Beamtinnen überdurchschnittlich häufig Menschen kontrollieren, die ihnen aufgrund äußerer Merkmale „nicht deutsch“ erscheinen. Darüber hinaus gibt es mit der Abschiebehaft eine Inhaftierungsform, in der nur Menschen ohne deutschen Pass festgehalten werden. Es schien uns daher naheliegend, davon auszugehen, dass rassistisch unterdrückte Menschen in besonderer Weise von Polizei- und Staatsgewalt betroffen sind.

Wir sind nach wie vor überzeugt, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Rassismus und (tödlicher) staatlicher Gewalt gibt. Nichtsdestotrotz kamen bei uns im Zuge der Recherche vermehrt Zweifel an der Entscheidung auf, Todesfälle von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, aus der Dokumentation auszuschließen. Das liegt vor allem daran, dass wir immer mehr Gemeinsamkeiten zwischen den Getöteten, deren Geschichten wir dokumentieren und jenen, bei denen wir das nicht tun, beobachten.

Ende 2023 begannen wir, Todesfälle ohne Rassismusbezug intern in einer zweiten Liste zu dokumentieren. Innerhalb relativ kurzer Zeit stießen wir so auf rund 40 weitere Todesfälle, die meisten stammen aus den Jahren 2023 und 2024. Die vergleichende Analyse der Fälle zeigt: Jene Menschen, die durch staatliche Gewalt ums Leben kommen, leben ganz überwiegend in Armut. Sie sind häufig in psychischen Krisen, suchtkrank oder obdachlos, ihnen wird der Zugang zu grundlegenden Gütern und grundlegender Versorgung verwehrt. Menschen können aus unterschiedlichen Gründen in solche Lagen geraten. Rassismus, Migration, Flucht und die damit verbundenen Ausschlüsse sind wichtige, aber eben nicht die einzigen Faktoren. Die überproportionale Betroffenheit von staatlicher Gewalt macht diese mit anderen Worten nicht zu einem alleinigen Problem rassifizierter Menschen.

Wir diskutieren seit einigen Monaten darüber, wie Todesfälle durch Polizeigewalt und das Knastsystem stärker im Zusammenhang mit Eigentums- und Klassenverhältnissen analysiert werden können, ohne Rassismus dabei aus dem Blick zu verlieren. Dabei erscheint es uns wichtig herauszustellen, dass Polizei und Knast sich zwar häufig gegen die rassifizierten Teile der Bevölkerung richten, aber nicht primär die Funktion haben, eine rassistische Gesellschaftsformation aufrechtzuerhalten. Vielmehr geht es darum, Eigentumsverhältnisse zu schützen und die prekarisierten Teile der Arbeiter*innenklasse und der von der Möglichkeit der Erwerbsarbeit Ausgeschlossenen unter Kontrolle zu halten. Diese sind oft rassifiziert, aber nicht immer. Der Kampf gegen tödliche Polizeigewalt darf sich deshalb nicht auf (institutionellen) Rassismus beschränken, sondern muss die kapitalistischen Verhältnisse als solche analysieren, verstehen und dann entsprechend angehen. Ausführlicher haben wir unsere Überlegungen an anderer Stelle dargestellt.

Aus der Diskussion ziehen wir nun praktische Konsequenzen für die Recherche. Mit dem 1. Januar 2025 als Stichtag dokumentieren wir künftig unter doku.deathincustody.info alle Todesfälle von Menschen, die durch Polizeigewalt, in Gewahrsam oder Haft ums Leben kamen. Fälle, die sich noch nicht auf unserer Homepage finden, können an unsere E-Mail-Adresse gemeldet werden. Da sich der Recherche- und Dokumentationsaufwand enorm erhöhen wird, bitten wir zugleich um Verständnis, dass wir die Gedenktexte teilweise erst mit zeitlicher Verzögerung veröffentlichen können.

Aus: Rote Hilfe Zeitung 01/2025

Eine Recherche zeigt: Jedes Jahr sterben viele Menschen bei Polizeieinsätzen – weder staatlich dokumentiert, noch aufgearbeitet.

In Deutschland sterben jährlich Menschen im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen und (fast) niemand bekommt es mit. Für das Jahr 2024 verzeichnen wir, bei laufender Recherche, bereits über 40 Todesfälle. Im Jahr 2023 waren es 43 Tode bei Polizeieinsätzen und 2022 mindestens 36. Die meisten dieser tödlichen Polizeieinsätze sind weder aufgeklärt noch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und fast nie gibt es Konsequenzen für die Beamt*innen. Um diese Leerstelle aufzuzeigen, recherchieren wir nun im dritten Jahr als Initiative topa – „Tode bei Polizeieinsätzen aufklären!“. Das sind unsere Ergebnisse.

Entstehung und Vorgehen bei der Recherche

Als Rechercheinitiative topa – „Tode bei Polizeieinsätzen aufklären!“ haben wir uns Ende 2022 zusammengeschlossen, um uns kritisch mit strukturellen Problemen der Polizeiarbeit in Deutschland auseinanderzusetzen. Damals waren wir erschüttert von der Erschießung des 16-jährigen Mouhamed Lamine Dramé im August des Jahres. Sein Tod mobilisierte bis heute viele tausende Menschen dazu, in Dortmund gegen rassistische Polizeigewalt auf die Straße zu gehen. Und der Fall Mouhamed schien keine Ausnahme zu sein: Wir hatten in dem Jahr bereits von einigen Todesopfern bei Polizeieinsätzen gehört, die wir zum Jahresende auflisten wollten. Nach anfänglicher Recherche stießen wir auf immer mehr Berichte von ähnlichen Situationen mit tödlichem Ausgang, aber eine vollständige Dokumentation suchten wir vergeblich. So begann unsere Recherche zu tödlichen Polizeieinsätzen in Deutschland. Unser Ziel war eine Auflistung aller Personen, die im Jahr 2022 während oder in Folge einer polizeilichen Maßnahme gestorben sind. Die zusammengetragenen Informationen stammen aus Medienbeiträgen, Pressemeldungen der Polizei, Behördenanfragen und Nachforschungen weiterer Initiativen. Auch wenn nicht alle Todesfälle so eindeutig auf die Täter*innenschaft der Polizei verweisen, wie der von Mouhamed Lamine Dramé, so stellt sich dennoch die Frage nach deren (Mit-)Verantwortung. Die Leitfrage und unser Aufnahmekriterium lautet: „Wäre die Person noch am Leben, wenn die Polizei nicht gekommen wäre?“ Wenn wir diese Frage nicht eindeutig verneinen konnten, haben wir den Fall aufgelistet.

Auf unserer Webseite veröffentlichen wir seitdem im Frühjahr einen Bericht über Todesfälle bei Polizeieinsätzen im Vorjahr. Zu jedem Todesfall gibt es eine kurze Beschreibung, die wir als Gegendarstellung zur Darstellung der Polizei verfassen. Darin verweisen wir auf Intransparenzen und offene Fragen. Die Quellenlage variiert, doch wir versuchen, einschlägige und ausführliche Presseberichte, aktivistische Arbeiten oder Beiträge aus Perspektive der Angehörigen zu verlinken. Wenn es besonders wenig Informationen gab, verweisen wir auch auf die Pressemitteilungen der Polizei. Die Beschreibungen - und vermutlich auch die gesamte Liste - sind unvollständig. In erster Linie soll unsere Recherche für mehr Zugänglichkeit, Transparenz und Aufklärung sorgen. Es ist nicht unser Ziel, eine Position des Urteilens einzunehmen, auch wenn wir sicherlich nicht frei davon sind. Am Ende zeigt unsere Arbeit: Wir wissen nicht genug über die Fälle und wir können den Aussagen der Behörden nicht trauen.

Intransparenz und Dunkelziffern

Denn bei dem sensiblen Thema der Tode bei Polizeieinsätzen gibt es eine grundlegende Intransparenz. Die staatlichen Behörden selbst führen keine Liste über diese Einsätze. Das ist ein Problem, da Wissenschaft und Presse in der Regel zu niedrige Zahlen zitieren, wenn es um Todesfälle bei Polizeieinsätzen geht. Da CILIP die Todesfälle durch Schusswaffengebrauch gut und langjährig dokumentiert, wird sich häufig darauf bezogen. Doch tatsächlich lässt sich auf Basis unserer Recherche sagen, dass Tode durch Schusswaffengebrauch weniger als die Hälfte der jährlichen Fälle ausmachen. Die Zahl der Todesfälle ist insgesamt um ein Vielfaches höher.

Zudem gab es bisher jedes Jahr einige wenige Fälle, die uns erst nach einer Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (FragDenStaat) im Folgejahr geschickt wurden. Der Umstand, dass einzelne Fälle der Polizei offenbar bekannt sind, aber in den öffentlichen Presseportalen nicht auftauchen, zeigt zwei Dinge: Es gibt Todesfälle, bei denen die Polizei systematisch Aufmerksamkeit verhindert. Und wir können nicht ausschließen, dass es noch viele weitere solcher Fälle gibt, über die keine Pressemitteilungen veröffentlicht wurden. Wie hoch ist die Dunkelziffer der Todesfälle?

Details über die Einsatzabläufe bleiben zudem unklar. Pressemeldungen übernehmen oft unkritisch die Formulierungen der Polizei als einzige Quelle. Deshalb bleibt der Großteil der verstorbenen Personen anonym. Es hat sich gezeigt, dass den Aussagen in polizeilichen Presseportalen, aufgrund von Auslassungen und Lücken, nicht zu vertrauen ist. Manchmal werden nach Todesfällen bei Polizeieinsätzen Angehörige, Freundinnen, Journalistinnen und weitere Engagierte in Initiativen für Aufklärung aktiv – im Jahr 2023 unter anderem in Berlin, Braunschweig, Königs Wusterhausen und Mannheim. Oft treten dann neue, widersprüchliche oder belastende Details über den Ablauf des Einsatzgeschehens zutage. Außerdem kann so den Personen oft würdig und persönlich gedacht werden. Warum hat nicht jeder Fall eine konsequente und unabhängige Aufklärung erfahren? Warum bedarf es der ehrenamtlichen und aktivistischen Arbeit von Angehörigen, diese Fälle aufzuklären?

Rückendeckung in den Behörden

Ein Beispiel dafür ist die Arbeit des Dortmunder Solidaritätskreises für Mouhamed Lamine Dramé, Justice4Mouhamed. Durch die konsequente Arbeit für Aufklärung war es möglich, gemeinsam mit Familie und Freunden ein Anklageverfahren vor Gericht zu führen. Das Gericht sprach im Dezember 2024 alle fünf Polizist*innen frei, die den 16-Jährigen Mouhamed im August 2022 erschossen hatten. Am nächsten Tag ernannte die Polizei der Dortmunder Nordstadt den damaligen Schützen zum Beamten auf Lebenszeit und nutzte damit den Zeitpunkt, um behördliche Rückendeckung für ihn auszudrücken.

Diese selbstbestätigende behördliche Haltung ist wenig überraschend und spiegelt sich im Umgang mit den übrigen Fällen wider. Die Polizei zeigt kein Interesse daran, die Todesfälle selbstverantwortlich aufzuklären. Im polizeilichen Narrativ ist keine Möglichkeit dafür vorgesehen, dass ein Fehler vorliegen könnte. Stattdessen lehnen Pressemitteilungen präventiv und phrasenhaft die Verantwortung ab und schließen einen Zusammenhang mit dem Einsatz reflexartig aus. Gängige Praxis ist auch, dass die Polizei einer Nachbarstadt Ermittlungen zum Fall vornimmt. Da die jeweiligen Polizist*innen häufig zusammenarbeiten und sich als eine Einheit begreifen, ist klar, dass diese Ermittlungen parteiisch ausfallen. Das bestätigt die Tatsache, dass uns keine Fälle in den letzten Jahren bekannt sind, bei denen es zu einer Verurteilung eines Beamten oder einer Beamtin wegen eines Todesfalls gekommen ist. Die Anklage im Falle Mouhameds stellte eine große Ausnahme dar, die durch den Druck der Öffentlichkeit möglich war. In Mannheim gab es ein Urteil im Prozess des 2022 verstorbenen A.P., welches sich aber nur auf Körperverletzung im Amt bezieht und jede Verantwortung für seinen Todesfall ablehnt, wie das Grundrechtekomitee und die Initiative 2. Mai aus Mannheim berichten .

Typische Muster und Polizeistrategie

Nach langer Lektüre der Meldungen und Berichte über die Tode bei Polizeieinsätzen zeigen sich für uns außerdem Muster und Ähnlichkeiten. So sind scheinbar viele Personen von Rassismus betroffen oder leben in Armut (das zeigt sich beispielsweise, wenn als Grund für den Einsatz Räumungsklagen oder versuchter Diebstahl von Lebensmitteln angegeben wird). Ein typischer Ablauf erscheint uns wie folgt: Die Polizei kommt, weil eine Person „randaliert“ oder in einer „psychischen Ausnahmesituation“ ist. Daraufhin fesseln oder fixieren die Beamten die Person, welche kurz darauf das Bewusstsein verliert. Die Person erleidet dann beispielsweise einen Herzstillstand und Reanimationsversuche scheitern. Die Person verstirbt schließlich, häufig im Krankenhaus. Ein Zusammenhang mit dem Einsatz wird von den Behörden ausgeschlossen.

Die Polizei deutet es in ihren Berichten oft so, dass es unausweichlich war, den Tod von Menschen in Kauf zu nehmen. Die getöteten Menschen werden als gefährlich und unberechenbar dargestellt. Das Argument lautet, dass die Polizei keine andere Wahl gehabt habe, als zu schießen, zu fesseln oder andere Mittel einzusetzen. Mit der Formulierung, dass eine Person sich in einer “psychischen Ausnahmesituation” befände wird der Gewaltzugriff oft gerechtfertigt. Durch diese Beschreibungen werden Personen bewusst als abweichend und bedrohlich markiert. Sozialarbeiterinnen oder Psychologinnen werden kaum hinzugerufen.

Das muss aufhören. Wir als Initiative fordern eine konsequente Aufarbeitung aller Fälle!

Wir kennen nicht alle Namen. Wir kennen leider auch nicht alle Perspektiven der Angehörigen. Falls es von Angehörigen, sei es Familie, Freund*innen oder Bekannten, an einer unserer Darstellungen Anmerkungen, Ergänzungen oder Kritik gibt, kontaktiert uns gerne.

Aus: junge Welt vom 30.01.2025

Recherchegruppe weitet Kriterien für Erfassung von Todesfällen in Gewahrsam oder durch Polizei aus. Ein Gespräch mit Lotta Maier

Interview: Marc Bebenroth

Die Recherchegruppe »Death in Custody« begann 2019 damit, Fällen nachzugehen und zu dokumentieren, in denen Menschen von der Polizei getötet wurden oder in Gewahrsam starben. Wie hat sich die Zahl der Fälle seither entwickelt?

Wir dokumentieren tatsächlich nicht nur Todesfälle durch Polizeigewalt, sondern auch in Gefängnissen, Abschiebeknästen und auch zum Beispiel in der Psychiatrie. Also in allen Situationen, wo Leute gegen ihren Willen festgehalten werden. Bezogen auf den Zeitraum 1990 bis heute haben wir circa 260 Fälle dokumentiert. Wir gehen aber davon aus, dass es sehr viele Todesfälle gibt, gerade in Haft, von denen wir nicht erfahren. Diese Dunkelziffer ist wahrscheinlich wahnsinnig hoch.

Seit 1. Januar dieses Jahres legen Sie nicht mehr den Fokus auf Fälle mit mutmaßlich rassistischen Hintergründen. Aus welchem Grund und warum jetzt?

Dem ist ein längerer interner Diskussionsprozess vorausgegangen. Seit »Death in Custody« sichtbarer wurde, kam es häufiger dazu, dass uns Menschen Fälle zutragen. Da mussten wir nach unserem bisherigen Vorgehen immer prüfen, ob dieser Fall unsere Recherchekriterien erfüllt. Ein wichtiges Kriterium war bislang diese Rassismusfrage. Dabei stellten wir viele Gemeinsamkeiten zwischen Todesfällen fest, die wir aufnehmen, und denen, wo das nicht der Fall war.

Welche Gemeinsamkeiten sind das?

Da reden wir von Armut, aber vor allem von psychischen Krisen, von sehr prekären Lebenslagen, die im Grunde fast alle Menschen betreffen, die von der Polizei getötet werden oder auf sonstige Arten durch staatliche Gewalt sterben. Es ist im Grunde eine Klassenfrage. Das wollen wir künftig sichtbarer machen.

Weshalb hatte sich »Death in Custody« zu Beginn dagegen entschieden, sämtliche dieser Fälle aufzunehmen?

Unsere Kampagne wurde in Berlin und vor allem von antirassistischen Gruppen initiiert, zum Beispiel von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt. Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland war auch beteiligt sowie der Migrationsrat. So ergab sich unsere Herangehensweise, Betroffene von Rassismus in den Vordergrund zu stellen. Ein anderer Grund war, dass es gerade in dieser Zeit eine Reihe von öffentlich bekannt gewordenen Todesfällen von rassifizierten Personen in Gewahrsam gab: in Berlin zum Beispiel Hussam Fadl, der von der Polizei erschossen wurde oder den Tod von Amed Ahmad durch einen Zellenbrand in Kleve. In Deutschland gibt es keine verlässlichen behördlichen Daten dazu.

Begegnen Ihnen denn nicht – schon allein aus statistischen Gründen – Fälle, wo auch Ihrer Einschätzung nach die Polizei nicht anders handeln konnte?

Das eine ist, dass die Polizei das extrem häufig sagt. Und sehr häufig stimmt es nicht. Das betrifft zum Beispiel diese Aussage: »Der Mensch hatte ein Messer und hat damit die Beamten bedroht oder angegriffen.« In den Fällen, in denen mehr Informationen bekannt werden, zeigt sich teilweise, dass das Messer in Wahrheit gar nicht existiert hat oder zumindest nicht aufgefunden werden kann. Oder dass die Person vielleicht das Messer hatte, aber vor allem sich selbst damit Verletzungen zufügen wollte. Und dann eskaliert die Polizei die Situation. Der Regelfall ist, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt. Fälle, in denen die von der Polizei Erschossenen zum Beispiel vorher selbst auf andere schossen, schließen wir aus.

Was wird durch den Staat oder Einrichtungen mittlerweile dokumentiert und was nicht?

Relativ gut dokumentiert sind polizeiliche Todesschüsse. Die kann man über parlamentarische Anfragen in den Bundesländern in Erfahrung bringen. Und seit Jahrzehnten recherchiert die Zeitschrift CILIP dazu. Was es auch gibt, sind Daten zu Todesfällen in Haft. Diese erstellt jährlich das Bundesjustizministerium auf Grundlage von Daten, die die Länder zuliefern. Da gibt es eine Aufschlüsselung nach Suizid, Unfall und weiteren Kategorien, aber dort wird nicht nach JVA oder Datum aufgeschlüsselt. Am strittigsten sind immer Situationen, zu denen die Polizei behauptet, sie habe gar nichts damit zu tun, dass die Person am Ende gestorben ist. Das betrifft zum Beispiel viele Situationen in Gewahrsam, aber das sehen wir auch bei den Tasertoten.

Aus: junge Welt vom 16.08.2024

Alltag im Knast: Misshandlungen, Isolation und organisierte Vernachlässigung können tödlich enden. Ein Gespräch mit Lotta Maier

Interview: Annuschka Eckhardt

Seit 2012 gab es 107 Zellenbrände in Berliner JVAs, insgesamt sind fünf Personen gestorben. Wie kommt diese hohe Zahl zustande?

Wir waren selbst schockiert, als wir diese Zahl in der Antwort auf unsere Anfrage gelesen haben. Auch in der JVA Heidering hat es vor kurzem gebrannt, nämlich am 12. Juli. Damals wurde zum Glück niemand ernsthaft verletzt. Wenn man darauf achtet, stößt man ständig auf solche Nachrichten. Zellenbrände haben leider System.

Die Installation von Löschvorrichtungen (Sprinkleranlage, etc.) lässt sich laut Antwort des Berliner Senats in den meisten Bestandsgebäuden des Vollzuges – vielfach historische Gebäudestrukturen – baulich-technisch nicht umsetzen. Wie kann es sein, dass Gefangene ohne Löschvorrichtungen auskommen müssen?

Es wird immer wieder kritisiert, dass einige Berliner Gefängnisse in geradezu mittelalterlichen Gebäuden untergebracht sind, das betrifft unseres Wissens vor allem Moabit und Tegel. Dass es dort nicht möglich sein soll, moderne Sprinkleranlagen einzubauen, passt also gewissermaßen ins Bild. Es wird dadurch aber nicht weniger skandalös. Nachdem Ferhat Mayouf 2020 bei einem Zellenbrand in der JVA Moabit gestorben war, haben sein Bruder und sein Anwalt Benjamin Düsberg ein unabhängiges Brandgutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter aus Großbritannien war sehr überrascht, dass es in den Zellen in Moabit weder Rauchmelder noch Löschvorrichtungen zu geben scheint.

Am 19. Juli ist ein 29 Jahre alter Kurde in seiner Zelle in der JVA Heidering in Großbeeren verbrannt. Nun führt die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Todesermittlungsverfahren durch. Was ist da passiert?

Wir haben bisher keine Informationen, die über die mediale Berichterstattung hinausgehen. Demnach soll der Gefangene seine Zellentür verbarrikadiert und das Feuer selbst gelegt haben, in der Absicht, sich selbst zu töten. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass die Justiz meist schnell von Suizid spricht und alle Verantwortung von sich weist, wenn Gefangene sterben. Oft wird letztlich gar nicht aufgeklärt, wie die Brände entstanden sind, oder es gibt Hinweise darauf, dass die Verstorbenen zwar das Feuer selbst gelegt haben, aber anschließend noch um Hilfe riefen, also nicht sterben wollten. Konsequenzen gibt es aber in der Regel nicht.

Auf Instagram kursierte dazu eine Nachricht, dass der Gefangene Kurde war und türkische Schließer, die den Grauen Wölfen nahestehen, dafür verantwortlich sein sollen, dass ihm nicht geholfen wurde. Für wie wahrscheinlich halten Sie das?

Wir haben diese Nachricht gelesen und sehen erstmal keinen Grund, sie anzuzweifeln. Es gab schon häufiger Berichte über rechte JVA-Bedienstete, denen vorgeworfen wurde, Insassen aus rassistischen Motiven misshandelt zu haben. Und tendenziell ziehen Berufe, in denen es darum geht, Ordnung herzustellen und Macht über andere Menschen auszuüben, also etwa bei der Polizei oder im Gefängnis, eher Personen mit rechtem Weltbild an. Ob das in der JVA Heidering tatsächlich so war, können wir aber mangels genauerer Informationen nicht beurteilen.

Nach dem Zellenbrand wird von seiten der JVA behauptet, der Gefangene hätte den Brand selbst gelegt. Wie kann das bewiesen oder widerlegt werden, wenn die Ermittlungen nicht von einer unabhängigen Stelle, sondern von der Polizei selbst geführt werden?

Das ist eine gute Frage. Bei der Polizei ist es ja schon äußerst schwierig, Morde oder anderes Fehlverhalten aufzuklären. Aber wenn deren Taten im öffentlichen Raum stattgefunden haben, gibt es teilweise immerhin unabhängige Zeugen. Im Gefängnis ist es noch schwieriger, an verlässliche Infos zu kommen – auch weil Mitgefangene, die vielleicht etwas gesehen oder gehört haben, häufig eingeschüchtert werden und nachvollziehbarerweise davor zurückschrecken, ihre Beobachtungen nach draußen zu tragen. Eines ist sicher: Ohne öffentlichen Druck ist es kaum möglich, Aufklärung zu erreichen.

Was bringt Gefangene dazu, Feuer in der eigenen Zelle zu legen?

Durch unsere Recherche kennen wir viele schreckliche Fälle, bei denen Gefangene durch Demütigungen, Misshandlungen, Isolation und organisierte Vernachlässigung in den Tod getrieben wurden. Gefängnisse sind Institutionen, die dem Menschenleben aktiv schaden. Von Suizid sprechen wir in dem Zusammenhang nicht, weil wir davon ausgehen, dass es in einer Institution wie dem Knast keinen freien Willen geben kann, das eigene Leben zu beenden.

Wenn Gefangene Feuer legen, geht es andererseits nicht immer darum, sich umzubringen. Das Ziel kann auch sein, auf sich aufmerksam zu machen und gegen unerträgliche Haftbedingungen zu protestieren. Wenn die Betreffenden dann sterben, weil ihnen nicht geholfen wurde, ist es um so zynischer, ihren Tod als Suizid zu labeln.

Aus: junge Welt vom 18.07.2024

Berlin: Bündnis plant zum Todestag von Ferhat Mayouf Gedenkdemo. Neue Broschüre über Leben und Sterben im Knast. Ein Gespräch mit Lotta Maier

Interview: Marc Bebenroth

In der Berliner JVA Moabit ist am 23. Juli 2020 der Gefangene Ferhat Mayouf in seiner Zelle gestorben. Der Anwalt seines Bruders konnte nicht verhindern, dass die Justiz den Fall zu den Akten legte, obwohl die Gefängnisbeamten an dem Tag fragwürdig gehandelt hatten. Wer war Ferhat Mayouf?

Er kam aus Algerien und lebte in Berlin. Ferhat Mayouf hatte keinen legalen Aufenthaltsstatus und musste deswegen wahrscheinlich unter sehr prekären Verhältnissen leben, illegal arbeiten, vermutlich auch durch Kleinkriminalität seinen Lebensunterhalt bestreiten. So wurde er Ende Juni 2020 festgenommen, weil ihm und einigen anderen Personen versuchter Diebstahl vorgeworfen wurde. Weil er keine Meldeadresse hatte und keinen legalen Aufenthalt, kam er direkt in U-Haft.

Wieso starb Ferhat Mayouf?

Es kam am 23. Juli 2020 spätabends zu einem Brand in seiner Zelle. Das haben andere Gefangene bemerkt und die Beamten der JVA darauf aufmerksam gemacht. Aussagen von Mitgefangenen zufolge rief Ferhat Mayouf zu dem Zeitpunkt noch um Hilfe, war also bei Bewusstsein. Er soll auch an die Tür oder die Wände geklopft haben. Dennoch entschieden die JVA-Beamten, seine Tür nicht zu öffnen und statt dessen das Eintreffen der Feuerwehr abzuwarten. Das hat 20 bis 25 Minuten gedauert, die Ferhat Mayouf sehr wahrscheinlich das Leben gekostet haben. Als endlich die Tür geöffnet werden konnte, blieben Wiederbelebungsversuche erfolglos.

Woher wissen Sie vom Hergang?

Wir haben zum einen die Aussagen von Mitgefangenen, die gehört haben, dass es noch die Schreie gab, und die festgestellt haben, dass die Tür nicht geöffnet wurde. Besonders möchte ich den ehemaligen Mitinsassen Kay Schedel erwähnen, der trotz erheblicher Repressionen entschlossen für Aufklärung und gegen das Vertuschen gekämpft hat. Weitere Informationen haben wir von dem Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, der im Auftrag von Ferhats Bruder Anzeige gegen die verantwortlichen JVA-Bediensteten gestellt hat. Er hatte zuvor auch Ferhat Mayouf selbst vertreten und wusste so über dessen Haftbedingungen Bescheid.

Wie groß sind nach vier Jahren die Chancen für eine vollständige Aufklärung?

Wir rechnen nicht damit, dass sich rechtlich noch irgendwas tut. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die JVA-Bediensteten relativ schnell eingestellt, auch eine Beschwerde dagegen war erfolglos. Wir bleiben dennoch an dem Fall dran, weil sich an den Verhältnissen, die zum Tod von Ferhat Mayouf führten, nichts geändert hat.

Heißt das, in der JVA Moabit gab es beim Brandschutz keine Verbesserung?

In Ferhats Fall wurde ein unabhängiges Brandgutachten bei einem britischen Spezialisten in Auftrag gegeben. Der war sehr überrascht darüber, dass es keine Technik in der JVA Moabit gibt, um Feuer zu löschen, ohne die Zellentür zu öffnen.

Sie gedenken jedes Jahr Ferhat Mayoufs mit einer Demonstration. Was planen Sie anlässlich seines vierten Todestages?

Es ist wieder eine Demo in Moabit geplant, mit Redebeiträgen von Gruppen, die zu Repression, Knast und Polizeigewalt arbeiten.

Auch eine Broschüre soll veröffentlicht werden. Was wird darin zu lesen sein?

Die Broschüre informiert zum einen über die Todesumstände von Ferhat. Wir wollten alle verfügbaren Informationen dazu bündeln. Sie enthält darüber hinaus kurze Statements verschiedener Gruppen, die aus ihrer Perspektive zu diesem Fall sowie generell zu Knast und Repression berichten. Zusätzlich bieten wir darin kurze Texte und Interviews zum Zusammenhang von Armut, Migration und Gefängnis.

Für wen ist die Broschüre gemacht?

Uns war wichtig, auf eine »klassische autonome Antiknastästhetik« zu verzichten, um auch Menschen anzusprechen, die sich nicht schon seit Jahrzehnten mit Knastkritik auseinandersetzen. Außerdem ist die Broschüre zwar hauptsächlich auf Deutsch verfasst, sie enthält aber auch kurze Passagen auf Englisch und Arabisch – auch weil Arabisch die Hauptsprache von Ferhat Mayouf war. Wir verteilen die Broschüre auf der Demo, zusätzlich findet man sie auf der Seite der Roten Hilfe Berlin.

Aus Informationsstelle Militarisierung, Ausdruck von Juni 2024

Initiative dokumentiert mehr als 250 Todesfälle in deutschem Gewahrsam

Am Ostersamstag 2024 kommt es in der niedersächsischen Stadt Nienburg zu einem Großeinsatz der Polizei, der für den 46-jährigen Gambier Lamin Touray tödlich endet. Ausgelöst wird der Einsatz durch Tourays Lebensgefährtin. Sie wählt den Notruf, weil ihr Partner sich in einer psychischen Ausnahmesituation befindet – sie will ihm medizinische Hilfe zukommen lassen. Statt eines Krankenwagens rücken jedoch 14 Polizist*innen mit einem Polizeihund an. In einem Video, das im Internet kursiert, ist zu sehen, wie Touray, der sich von den Beamt*innen offenbar bedroht fühlt, mit einem Messer wedelt. Dann wird er aus nächster Nähe erschossen. Insgesamt fallen acht Schüsse, zwei treffen ihn tödlich.

Am selben Abend veröffentlichen Polizei und Staatsanwaltschaft der Nachbarstadt Verden eine Pressemitteilung. Darin behaupten sie, der Grund für den Polizeieinsatz sei gewesen, dass Touray seine Freundin mit einem Messer bedroht habe. Anschließend habe der Mann die herbeigerufenen Beamt*innen und einen Diensthund mit einem Messer angegriffen, weshalb diese in Notwehr auf ihn geschossen hätten. Die Darstellung der Polizei wird in vielen Medienberichten unkritisch wiedergegeben. Die Freundin widerspricht dieser Schilderung: Sie habe den Polizist*innen angeboten, beruhigend auf Touray einzuwirken und ihn zur Aufgabe zu überreden. Das Angebot hätten diese nicht angenommen. Stattdessen hätten sie einen Hund auf Touray gehetzt und die Lage damit eskaliert. „Statt zu helfen, haben sie ihn wie ein Tier im Wald erschossen“, wird die Freundin in der taz zitiert.

Kein Einzelfall

Was am Ostersamstag in Nienburg passierte, ist kein Einzelfall. Der niedersächsische Flüchtlingsrat machte nach Tourays Tod darauf aufmerksam, dass die Polizei allein in Niedersachsen in den letzten vier Jahren mindestens fünf Menschen mit Fluchtgeschichte getötet hat. Viele von ihnen befanden sich wie Lamin Touray in einem psychischen Ausnahmezustand. Auch in anderen Bundesländern kommen Menschen mit erschreckender Regelmäßigkeit bei Polizeieinsätzen oder in Haft zu Tode. Die Behörden erfassen dazu allerdings keine verlässlichen Daten, sodass offiziell nicht bekannt ist, wie häufig Polizei und Knast in Deutschland töten. Wenn Angehörige, Freundinnen oder Nachbarinnen nicht die Ressourcen, den Mut und die notwendige Unterstützung haben, um gegen die tödliche Gewalt zu protestieren und Aufklärung zu verlangen, bleiben die Todesfälle vielfach unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungsschwelle. Das macht es den Regierenden leicht, die mörderische Realität zu leugnen und von „tragischen Einzelfällen“ zu sprechen, die angeblich kein System hätten.

Um der Einzelfall-These zu widersprechen und ihr recherchierte Fakten entgegenzusetzen, gründeten wir 2019 die Recherchegruppe „Death in Custody“ im Rahmen einer gleichnamigen antirassistischen Bündnis-Kampagne. Zwischen 2019 und 2021 machten wir mit Veranstaltungen, Demonstrationen und Veröffentlichungen auf tödliche Staatsgewalt aufmerksam. Nach dem Ende der Kampagne setzten wir die Recherche fort. Auf Basis unterschiedlicher Quellen tragen wir Todesfälle rassifizierter Menschen durch Polizeigewalt, in Gewahrsam oder in Gefängnissen zusammen und dokumentieren diese auf einer Homepage. Wir stützen uns auf die Recherchen zu polizeilichen Todesschüssen der Zeitschrift CILIP und auf die seit den frühen 1990er Jahren existierende Dokumentation der Antirassistischen Initiative zu den „tödlichen Folgen der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik“. Außerdem werten wir Medienberichte aus und stoßen parlamentarische Anfragen an. Für den Zeitraum 1990 bis April 2024 sind uns aktuell 253 Todesfälle bekannt. Da die Datenlage wie erwähnt schlecht ist, gehen wir aber davon aus, dass die Zahl der in Gewahrsam Getöteten in Wirklichkeit noch weitaus höher liegt.

Unabhängige Dokumentation gegen Narrativ der Kriminalisierung

Mit unserer Dokumentationsarbeit knüpften wir an Strategien anderer antirassistischer Gruppen an. Zum Beispiel dokumentiert die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt seit über 20 Jahren Fälle von Racial Profiling durch die Berliner Polizei; das Londoner Institute of Race Relations untersucht seit mehreren Jahrzehnten rassistische Staatsgewalt in Großbritannien. Ziel solcher Dokumentationen ist es, dem staatlichen Narrativ der Kriminalisierung die Perspektive der Betroffenen und ihrer Angehörigen entgegenzustellen. Sie ermöglichen es ferner, Muster zu erkennen und zu analysieren, unter welchen Umständen rassifizierte Menschen typischerweise durch staatliche Institutionen angegriffen, verletzt oder getötet werden.

An Lamin Touray zeigen sich gleich mehrere solcher Muster. Bei der Durchsicht unserer Dokumentation fällt auf, dass sich tödliche Polizeigewalt besonders häufig gegen von Rassismus betroffene und arme Menschen sowie Menschen in psychischen Krisen richtet. Touray hatte kurz vor seinem Tod eine Kündigung erhalten, außerdem war er in einem Zug ohne Ticket kontrolliert und vorübergehend von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen worden. Daraufhin stand er nach Angaben seiner Freundin „neben sich“ und „redete wirre Dinge“. Als sich sein Zustand weiter verschlechterte, bekam er keine medizinische Hilfe, sondern wurde getötet.

Typisch ist auch die Reaktion der Polizei. Es gibt unzählige Beispiele dafür, dass diese im Nachhinein die Getöteten kriminalisiert, um die Gewalt gegen sie zu rechtfertigen. In Tourays Fall geschah dies, indem behauptet wurde, er habe seine Freundin bedroht. Bei Hussam Fadl, der 2016 in Berlin erschossen wurde, verbreitete die Polizei, dass er ein Messer gehabt habe, wofür es aber bis heute keine Beweise gibt. Bei Oury Jalloh, den die Dessauer Polizei 2005 zu Tode prügelte und anschließend in seiner Zelle verbrannte, hieß es, er sei ein Drogendealer gewesen. Bei Qosay Sadam Khalaf, der 2021 nach einer gewaltsamen Festnahme starb, behauptete die Polizei, er habe sich gegen die Maßnahme gewehrt und einen Polizisten geschlagen. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Unterschiedliche Formen tödlicher Staatsgewalt

Unsere Dokumentation von Tod in Gewahrsam zeigt darüber hinaus, dass tödliche Staatsgewalt viele Gesichter hat – und sich nicht auf direkte Gewaltausübung reduzieren lässt. Neben direkter Gewalt wie Erschießen, zu Tode prügeln und Brechmittelfolter dokumentieren wir auch strukturelle Formen von Gewalt, darunter knapp 100 Todesfälle in Haft und Abschiebehaft. Offiziell werden diese häufig als „Suizid“ dargestellt, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Menschen durch die Haftbedingungen systematisch in den Tod getrieben werden. Deshalb gehen wir – insbesondere durch ein Mitglied der Recherchegruppe, deren Angehöriger dieses Schicksal erlitt – davon aus, dass es in einer totalen Institution wie dem Gefängnis, die das ganze Leben bestimmt, keine freie Entscheidung geben kann, das eigene Leben zu beenden.

Unsere Recherche macht auch die enge Verschränkung von tödlicher Staatsgewalt und dem Grenzregime sichtbar. Mindestens 44 Personen starben seit 1990 in Abschiebehaft, in drei Fällen wurden Betroffene gar während der Abschiebung von der Polizei umgebracht. In 38 Fällen kamen Menschen zudem auf der unmittelbaren Flucht vor der Polizei ums Leben, häufig um eine Polizeikontrolle zu vermeiden oder einem Abschiebeversuch zu entkommen. Im letzten Jahr häuften sich die Todesfälle auf der Flucht vor der Polizei – vermutlich infolge der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angeordneten verschärften Grenzkontrollen, die aktuell fast alle Parteien befürworten. So starben im Oktober 2023 in Bayern sieben Menschen aus der Türkei und aus Syrien, darunter ein sechsjähriges Kind, bei einem Autounfall, als ihr Fahrer versuchte, einer Polizeikontrolle auszuweichen. Ein weiterer tödlicher Unfall hatte sich bereits im Juli desselben Jahres in Sachsen ereignet.

Rassismus oder Klassenfrage?

Die bislang erwähnten Todesfälle machen deutlich, dass ein enger Zusammenhang zwischen Rassismus und tödlicher staatlicher Gewalt besteht. Trotzdem haben wir vor einigen Monaten begonnen zu hinterfragen, ob es nach wie vor sinnvoll ist, unsere Dokumentation auf Todesfälle rassifizierter Menschen zu beschränken. Das war in erster Linie eine Folge praktischer Erfahrungen bei der Recherche: Aufgrund der wachsenden Sichtbarkeit der Death in Custody-Kampagne kommt es mittlerweile häufiger vor, dass Aktivist*innen oder Journalist*innen, mitunter auch Angehörige, Todesfälle an uns herantragen, damit wir diese in unsere Dokumentation aufnehmen. Anfangs ist in solchen Situationen meist nur bekannt, dass eine Person durch einen Polizeieinsatz getötet wurde oder im Gefängnis ums Leben kam. Wir versuchen dann, Einzelheiten herauszufinden und zu klären, ob die getötete Person rassifiziert war. Wenn es keine gesicherten Hinweise auf Rassismus gibt, dokumentieren wir die Todesfälle nicht.

Dieses selektive Vorgehen erscheint uns zunehmend fragwürdig. Das liegt insbesondere daran, dass wir immer mehr Gemeinsamkeiten zwischen den Getöteten, deren Geschichten wir dokumentieren, und jenen, bei denen wir das nicht tun, beobachten. Jene Menschen, die durch staatliche Gewalt ums Leben kommen, leben ganz überwiegend in Armut. Sie sind häufig in psychischen Krisen, suchtkrank oder obdachlos, ihnen wird der Zugang zu grundlegenden Gütern und grundlegender Versorgung verwehrt. Menschen können aus unterschiedlichen Gründen in solche Lagen geraten. Rassismus, Migration, Flucht und die damit verbundenen Ausschlüsse sind wichtige, aber eben nicht die einzigen Faktoren. Die überproportionale Betroffenheit von staatlicher Gewalt macht diese mit anderen Worten nicht zu einem alleinigen Problem rassifizierter Menschen.

Wir diskutieren deshalb darüber, wie Polizeigewalt und das Knastsystem stärker im Zusammenhang mit Eigentums- und Klassenverhältnissen analysiert werden können, ohne Rassismus dabei aus dem Blick zu verlieren. Dabei scheint es uns wichtig herauszustellen, dass Polizei und Knast sich zwar häufig gegen die rassifizierten Teile der Bevölkerung richten, aber nicht primär die Funktion haben, eine rassistische Gesellschaftsformation aufrechtzuerhalten. Vielmehr geht es darum, Eigentumsverhältnisse zu schützen und die prekarisierten Teile der Arbeiter*innenklasse unter Kontrolle zu halten. Diese sind oft rassifiziert, aber nicht immer. Der Kampf gegen tödliche Polizeigewalt darf sich deshalb nicht auf (institutionellen) Rassismus beschränken, sondern muss die kapitalistischen Verhältnisse als solche angreifen.

Kontakt: death-in-custody@riseup.net

Aus analyse & kritik 703

Die Recherchegruppe Death in Custody sammelt künftig auch Fälle von Menschen, die nicht von Rassismus betroffen sind – warum?

Interview: Nelli Tügel

Nach Ende der 2019 ins Leben gerufenen Kampagne Death in Custody setzte die Recherchegruppe von DIC ihre Arbeit fort: die Dokumentation von bislang 252 Todesfällen rassifizierter Menschen in deutschem Gewahrsam (1). Im vergangenen Jahr begann die Gruppe einen Reflexionsprozess darüber, nach welchen Kriterien sie Polizeigewalt dokumentiert und ob es weiterhin sinnvoll ist, Todesfälle von Personen, die nicht von Rassismus betroffen waren, aus der Dokumentation auszuschließen. Über die Gründe für dieses Hinterfragen und die Ergebnisse der Diskussion sprechen Katharina Schoenes und Maruta Sperling im Interview.

Ihr habt euch in den vergangenen Monaten mit der Frage beschäftigt, welche Todesfälle in Polizeigewahrsamssituationen ihr dokumentiert. Was war der Anlass dafür?

Katharina Schoenes: Es gibt eine Genossin in unserer Gruppe, die von Anfang an unzufrieden war mit der Beschränkung auf Fälle von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, und die das auch immer wieder mal angesprochen hat, bei uns aber nicht so richtig auf Verständnis gestoßen ist. Der Auslöser für die Diskussion war dann, dass diese Genossin einen Text veröffentlicht hat, eine Rezension von Cedric Johnsons Buch »The Panthers Can’t Save Us Now: Debating Left Politics and Black Lives Matter«. Der US-Politologe setzt sich darin unter anderem kritisch mit den liberaleren Strömungen in Black Lives Matter auseinander. Als ich ihre Besprechung davon las, habe ich zum ersten Mal verstanden, was eigentlich ihr Punkt ist und dass es sich schon lohnen würde, darüber weiter nachzudenken.

Was ist denn der Punkt?

KS: Dass es darum gehen müsste, Polizeigewalt und das Knastsystem viel stärker als Klassenfrage zu analysieren und aus dieser Perspektive zu überlegen, was man dagegen tun kann.

Der Text war ein Auslöser für unsere Diskussion. Es gab daneben aber auch andere Entwicklungen, die ein Unbehagen hinterlassen haben, das aber zumindest ich bis dahin nicht so gut in Worte fassen konnte. Zum Beispiel diese eine Augustwoche 2022: Damals gab es in wenigen Tagen vier Tote durch Polizeigewalt in Deutschland, der bekannteste ist Mouhamed Dramé. Von zwei weiteren kennen wir zumindest die Namen. Von dem vierten Toten, der wahrscheinlich ein weißer Deutscher war, nicht einmal das. Für Unbehagen hat auch gesorgt, dass wir in der Recherche für unsere Dokumentation bisher eine Art Racial Profiling – in Anführungszeichen – betreiben, also dass wir immer versuchen, herauszufinden, ob die betroffene Person in unsere Rassismusdefinition (2) passt oder nicht. In der Praxis haben wir gemerkt, das fühlt sich manchmal komisch, irgendwie fragwürdig an.

Maruta Sperling: Ich betreue die E-Mail-Adresse unserer Gruppe. Häufig werden über Mail Fälle an uns herangetragen und ich habe dann die Aufgabe, zu sagen: Den Fall können wir nicht aufnehmen, weil wir nur Fälle von Rassismusbetroffenen dokumentieren. Das ist zwar nie auf Unverständnis gestoßen bei denen, die sich bei uns melden. Aber ich selbst fand es oft schade, weil ich dachte, das wäre ein Fall, dem ich auch gern einen Platz geben würde. So kam es immer mal wieder – ohne dass ich das analytisch gefasst hätte – in der Arbeit vor, dass ich mich gefragt habe: Was mache ich hier eigentlich, warum sortieren wir nach diesen Kriterien vor?

Was sind die Ergebnisse der Reflexion, also: Welche Konsequenzen zieht ihr, wie ändert sich nun eure Arbeit?

MS: Wir haben einen Vermerk auf die Homepage gesetzt, dass wir ab sofort darum bitten, uns auch Fälle zuzutragen, bei denen die Opfer nicht von Rassismus betroffen waren, allerdings mit dem Hinweis, dass wir diese nicht sofort veröffentlichen, sondern erstmal separat sammeln und später entscheiden, wie wir das aufbereiten können. Darüber sind wir noch im Gespräch miteinander. Außerdem wollen wir auch über unsere Gruppe hinaus in Diskussion mit anderen Aktiven treten. Das ist auch der Grund dafür, dass wir unseren Reflexionsprozess öffentlich machen.

Was sind es denn konkret für Fälle, die euch dazu veranlasst haben, zu hinterfragen, ob eure bisherigen Kriterien so sinnvoll sind?

KS: Ein Fall, über den wir lange diskutiert haben, ist Dennis Jockel, der Ende 2008 im Alter von 26 Jahren bei einem Festnahmeversuch aus nächster Nähe von der Polizei erschossen wurde. Er ist in Berlin-Neukölln in prekären Verhältnissen aufgewachsen, in Zeitungsartikeln wird er teils als Kleinkrimineller beschrieben, der gelegentlich Autos klaute und wegen Verkehrsdelikten gesucht wurde. Manche Initiativen analysieren seine Erschießung als Fall von rassistischer Polizeigewalt, weil er sich in einem sehr migrantisch geprägten Umfeld bewegte, ohne selbst rassifiziert zu sein. Heute frage ich mich: Muss man diesen Umweg gehen, also den Fall als Rassismus labeln, um sich damit näher zu beschäftigen? Wäre es nicht sinnvoller, darüber nachzudenken, dass tödliche Staatsgewalt sich gegen proletarische Milieus richtet – und Menschen mit und ohne Rassismuserfahrungen treffen kann?

Inwiefern sind das Fälle, die – wie ihr in einem bereits publizierten Reflexionstext schreibt – zeigen, dass »der starke oder gar ausschließliche Fokus auf Rassismus dazu beiträgt, Gemeinsamkeiten zwischen rassifizierten und nicht rassifizierten Opfern von Polizeigewalt zu verdecken und eine breite Solidarisierung erschwert«?

MS: Eine immer wieder auftauchende Gemeinsamkeit betrifft das Thema psychische Gesundheit und psychische Krise. Ein anderes ist Armut. Beides geht auch oft Hand in Hand. Es gab beispielsweise einen Fall in Leipzig, bei dem es um Ladendiebstahl ging, um einen Sack Kartoffeln und eine Flasche Wodka. Nachdem gegen den Menschen ein Hausverbot erlassen wurde, soll er die Supermarktmitarbeiter*innen bedroht haben. Später hat die Polizei seine Wohnung gestürmt und ihn erschossen. Das war einer dieser Fälle, bei denen ich den starken Impuls hatte, ihn dokumentieren zu wollen. Er weist auch Parallelen zu Matiullah Jabarkhil auf, der 2018 in Fulda in einem psychischen Ausnahmezustand von der Polizei erschossen wurde. Er hatte bei einer Bäckerei an die Scheibe geklopft und nach Brot gefragt. Als er keines bekam, soll er dort randaliert haben.

KS: Uns ist klar geworden, dass eine Gemeinsamkeit von nahezu allen Fällen, die wir bisher dokumentiert haben, jenseits des Betroffenseins von Rassismus, ist, dass die Personen arm waren, oft keinen Zugang zu grundlegenden Gütern hatten, sich oft in psychischen Ausnahmesituationen befanden. Bei vielen Fällen wissen wir nur wenig über die Lebensumstände der Personen, aber mir ist kein Fall einer Schwarzen oder migrantischen »Business Person« in Erinnerung, die in Gewahrsam getötet wurde. Klar, so etwas kann es auch geben, aber es sind absolute Ausnahmefälle.

Seid ihr nicht besorgt, dass die von euch angestoßene Diskussion nun wieder umgekehrt dazu führen könnte, die mühsam über die letzten Jahre erarbeiteten Erkenntnisse über den Zusammenhang von Rassismus, Klassengesellschaft und Staatsgewalt über Bord zu werfen?

MS: Wenn wir jetzt nicht mehr ausschließlich auf Rassismus schauen, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass uns Rassismus egal ist. Eher so: Rassismus ist Teil dieses größeren Gewaltkomplexes.

KS: Auf keinen Fall wollen wir sagen, dass zu viel über tödliche Polizeigewalt gegen Betroffene von Rassismus gesprochen werde – ganz im Gegenteil. Uns ist aber aufgefallen, dass dank der jahrelangen, mühevollen Kleinarbeit an vielen Orten mittlerweile eine Infrastruktur entstanden ist, die bei Fällen von rassifizierter Polizeigewalt aktiviert werden kann – eine oft prekäre Infrastruktur, aber es gibt sie. Und Personen, die nicht in das Rassismus-Raster passen, die aber andere Gemeinsamkeiten zu Todesfällen in Polizeigewahrsamssituationen aufweisen – wie eben Armut, Obdachlosigkeit oder psychische Krisen – haben da tatsächlich schlechtere Chancen, auf dem Radar aufzutauchen.

MS: Es ist auch nicht so, dass wir jetzt sagen, es sei alles Quatsch gewesen, was wir bisher gemacht haben. Das hatte schon gute Gründe! Meine Hoffnung ist eher, dass wir darauf aufbauen können, und Rassismus wird dabei weiterhin ein wichtiger Fokus sein. Worum es uns geht, ist zu hinterfragen, ob Polizei und Knast in erster Linie dafür da sind, eine rassistische Gesellschaftsformation zu verteidigen oder es nicht eher um Eigentumsverhältnisse geht. Also darum, die prekarisierten Teile der Bevölkerung, die oft auch rassifiziert sind, aber nicht immer, und die Folgen von Armut in Schach zu halten, einerseits über den Sozialstaat, andererseits über den staatlichen Gewaltapparat. Ich würde sagen: Rassismus ist kein Nebenwiderspruch, er ist als Teil des staatlichen Gewaltkomplexes ein wichtiger, aber eben nicht der einzige Faktor.

Anmerkungen:

  1. Death in Custody arbeitet mit einem breiten Begriff von Tod in Gewahrsam bzw. Gewahrsamssituation – gemeint sind Todesfälle, bei denen der staatliche Gewaltapparat für den Tod eine ursächliche Rolle gespielt hat.

  2. Die Rassismusdefinition, mit der DIC arbeitet, umfasst alle Personen, die aufgrund von körperlichen Merkmalen, Religion, Sprache, Herkunft oder Aufenthaltsstatus als fremd, gefährlich, kriminell und so weiter markiert werden.

Mindestens 43 Tote bei Polizeieinsätzen im Jahr 2023!

Die InitiativeTode bei Polizeieinsätzen aufklären (zeigt in einer Recherche 43 Fälle auf, bei denen es im Jahr 2023 in Deutschland zu Todesfällen in Zusammenhang mit Polizeieinsätzen kam. Viele Fragen um den jeweiligen Tathergang der Tode während Polizeieinsätzen bleiben unbeantwortet.

Auf einer neuen Webseite informiert die Initiative nun über die Fälle des vergangenen Jahres. „Die Gesamtzahl von 43 Toden bei Polizeieinsätzen erschreckt uns, daher haben wir dazu weitere Informationen gesammelt. Es geht um 43 Menschen mit unterschiedlichen Lebenslagen, Zielen und Geschichten. Alle diese Geschichten wurden in einem Zusammentreffen mit der Polizei beendet“ sagt Laura Becker, Sprecherin der Initiative topa aus Bochum.

Seit 2022 recherchiert topa über Tode von Menschen, die im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen geschehen denn eine Statistik von behördlicher Seite gibt es nicht. Die zusammengetragenen Informationen stammen aus Medienbeiträgen, Pressemeldungen der Polizei, Behördenanfragen und Nachforschungen weiterer Initiativen. In mindestens 12 Bundesländern kam es im vergangenen Jahr demnach zu Todesfällen bei Polizeieinsätzen. Die Initiative topa bemängelt eine grundlegende Intransparenz bei dem sensiblen Thema. Laura Becker dazu: „Die verfügbaren Informationen stammten in vielen Fällen ausschließlich von der Polizei selbst. Pressemeldungen übernehmen oft unkritisch die Formulierungen der Polizei und viele Medien haben oftmals nur die Polizei als Quelle. In 2 Fällen wurde die Öffentlichkeit bis zur aktuellen Recherche nicht über die Todesfälle informiert.“

Die Initiative "topa" geht davon aus, dass sich in vielen Fällen neue Informationen über das Einsatzgeschehen enthüllen würden, wenn jeder der Fälle konsequente und unabhängige Aufklärung erfahren hätte. „Die Polizei zeigt kein Interesse daran, die Todesfä lle während ihrer Einsätze aufzuklären das geschieht nur nach Druck von außen . Und dann zeigt sich immer wieder: Wir können den Erklärungen der Polizei nicht trauen“, so Becker: „Manchmal werden nach Todesfällen bei Polizeieinsätzen Angehörige, Freund*in nen und weitere Engagierte in Initiativen für Aufklärung aktiv im vergangenen Jahr unter anderem in Berlin, Braunschweig, Königs Wusterhausen und Mannheim. Oft treten dann neue, widersprüchliche oder belastende Details über den Ablauf der Ereignisse zutage.

Wir fordern eine konsequente Aufarbeitung aller Fälle .“ Sie führt weiter aus: „Die Polizei deutet die Tode in ihren Berichten oft so, dass es unausweichlich gewesen zu sein scheint, den Tod von Menschen in Kauf zu nehmen. Die getöteten Menschen werden zudem häufig als derartig gefährlich dargestellt, dass die Polizei keine andere Wahl gehabt hätte. Mit der Formulierung, dass eine Person sich in einer “psychischen Ausnahmesituation” befände wird der Gewaltzugriff oft gerechtfertigt. Sozialarbeiterinnen oder Psychologinnen werden kaum hinzugerufen. Durch diese Beschreibungen werden Personen bewusst als abweichend und bedrohlich markiert. Aus welchen Gründen wenig berichtet wird, kann die Initiative Tode bei Polizeieinsätzen aufklären! nur vermuten. Ein Todesfall, zu dem es kaum Ermittlungen gibt, sei vielleicht weniger brisant, als viele Details zu nennen.

„Angesichts unterschiedlich umgesetzter Informationsfreiheitsgesetze in den Ländern ist anzunehmen, dass es weitere Fälle gibt, die auch heute noch unbekannt sind. Und selbst wenn über ein Geschehen informiert wird, hat sich gezeigt, dass den Aussagen in oolizeilichen Presseportalen häufig aufgrund von Auslassungen und Lücken nicht zu vertrauen ist“, sagt Becker.

Die Rechercheinitiative fordert Aufklärung für alle Todesfälle bei Polizeieinsätzen. Gleichzeitig zeigt sie sich der Begrenztheit ihrer Recherche bewusst und fordert dazu auf, mit Hinweisen, Anmerkungen oder Kritik an der Darstellung zu einzelnen Fällen, Kontakt aufzunehmen.

Aus: junge Welt, Ausgabe vom 13.02.2024

Wer bei den Opfern von tödlicher Polizeigewalt nur nach rassistischer Diskriminierung fragt, verliert die Armut aus dem Blick. Eine Reflexion

Von Lotta Maier

Seit Mitte Dezember 2023 wird vor dem Dortmunder Landgericht über die Schuld von fünf Polizistinnen und Polizisten verhandelt. Sie waren mit weiteren Kollegen am 8. August 2022 an einem Einsatz beteiligt, der für den 16jährigen Mouhamed Lamine Dramé tödlich endete. Der junge Geflüchtete aus dem Senegal war mit mehreren Polizeischüssen regelrecht hingerichtet worden. Sein Tod hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zu dem Polizeieinsatz kam es, weil Mouhamed Dramé mit einem Messer im Hof der Dortmunder Jugendeinrichtung saß, in der er erst seit wenigen Tagen untergebracht war. Sein Betreuer befürchtete, er könne sich selbst verletzen und verständigte deshalb die Polizei. Wie so oft beruhigten die herbeigerufenen Beamten die Lage nicht, sondern eskalierten sie. Sie griffen Mouhamed Dramé mit Pfefferspray und Tasern an und erschossen ihn schlussendlich mit einer Maschinenpistole.

Mouhamed Dramé war nicht das einzige Todesopfer von Polizeigewalt in jener ersten Augustwoche 2022: In Frankfurt am Main töteten am 2. August Beamte eines Sondereinsatzkommandos Amin F. aus Somalia mit einem Kopfschuss. Zuvor soll er zwei Sexarbeiterinnen in einem Hotelzimmer mit einem Messer bedroht haben. Diese hatten sich allerdings bereits der Situation entzogen, bevor das SEK anrückte. Als Amin F. erschossen wurde, stellte er keine Bedrohung für Dritte mehr dar. Am 3. August erschoss die Kölner Polizei den aus Russland stammenden Straßenmusiker Jozef Berditchevski. Die Beamten waren angerückt, um ihn aus seiner Wohnung im Stadtteil Ostheim zu räumen. Am 7. August starb ein Mann, dessen Name nicht öffentlich bekannt ist, im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick infolge eines Polizeieinsatzes. Der 39jährige soll zuvor in seiner Wohnung »randaliert« haben. Die Polizei hat nach eigener Darstellung Pfefferspray gegen ihn eingesetzt und ihn gefesselt. Dann soll er »plötzlich« das Bewusstsein verloren haben. Später starb er im Krankenhaus.

Ungleiche Aufmerksamkeit

Vier Fälle tödlicher Polizeigewalt in einer Woche - doch lediglich im Fall von Mouhamed Dramé kam es zu einem Gerichtsverfahren. Auch die öffentliche Wahrnehmung dieser vier Fälle unterscheidet sich stark. Über Mouhamed Dramé wurde und wird wiederholt in überregionalen Medien berichtet, sein Tod löste öffentliche Empörung und eine Diskussion über rassistische Polizeigewalt aus. Bei Jozef Berditchevski und Armin F. fiel die Berichterstattung deutlich geringer aus. Allerdings sind ihre Namen bekannt und es ist möglich, mittels einer einfachen Recherche mehr über ihr Leben und ihre Todesumstände zu erfahren. Von der vierten Person - dem Todesfall am 7. August 2022 in Oer-Erkenschwick - ist bis heute nichts Näheres bekannt. Dieser Todesfall blieb unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungsschwelle und ist mittlerweile weitgehend in Vergessenheit geraten.

Es gibt mehrere Gründe dafür, dass der Fall Mouhamed Dramé so viel mehr Aufmerksamkeit erregte als die anderen drei Fälle. Die Umstände, unter denen er erschossen wurde, sind besonders drastisch. Er war »fast noch ein Kind«, wie ein Nachbar der Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund in der Taz zitiert wird.¹ Er war ohne seine Eltern nach Europa geflüchtet. Vor seinem Tod befand Mouhamed Dramé sich in einer akuten psychischen Krise. Er stellte allenfalls eine Gefahr für sich selbst, nicht aber für andere dar. Der tödliche Polizeieinsatz gegen ihn erscheint vor diesem Hintergrund besonders empörend - im Unterschied zu weniger eindeutigen Fällen, in denen Getötete etwa Gewalt gegen Dritte ausgeübt oder sich mit einer Waffe gegen die Polizei gewehrt haben. Auch dass sich schnell die Initiative »Solidaritätskreis Justice 4 Mouhamed« gebildet hat, die regelmäßig mit Kundgebungen und Veranstaltungen auf den tödlichen Polizeieinsatz aufmerksam macht, hat dazu beigetragen, dass dieser Fall im öffentlichen Gedächtnis geblieben ist. Es steht jedoch zu vermuten, dass sich hinter der unterschiedlichen Verteilung von Aufmerksamkeit noch mehr verbirgt.

Seit 2019 recherchieren wir Todesfälle von rassifizierten Menschen in Gewahrsam und durch Polizeigewalt in der BRD seit 1990. Diese dokumentieren wir auf der Homepage doku.deathincustody.info. Wir waren als Recherche-AG Teil der Kampagne »Death in Custody - Aufklärung der Todesumstände in Gewahrsam jetzt!«, die von 2019 bis 2021 auf Todesfälle von rassifizierten Menschen durch Polizeigewalt und im Knastsystem aufmerksam gemacht hat. Nach dem Ende der Kampagne setzten wir die Recherchearbeit fort.

Auch in unserer Dokumentation spiegelt sich das skizzierte Aufmerksamkeitsgefälle wider: Der Artikel über Mouhamed Dramé ist einer der ausführlichsten und wird regelmäßig aktualisiert. Amin F. und Jozef Berditchevski haben jeweils eigene - etwas kürzere - Einträge. Den vierten Todesfall haben wir nicht erfasst, weil die getötete Person nach unseren bisherigen Erkenntnissen nicht von Rassismus betroffen war. Auch wir beteiligen uns also an diesem Unsichtbarmachen, auch in unserer Dokumentation verschwindet der vierte Tote. Warum?

Dies wollen wir im Folgenden selbstkritisch analysieren. Wir argumentieren, dass es ursprünglich gute Gründe für die Entscheidung gab, Rassismus im Aktivismus gegen Polizeigewalt und Knastsystem in den Mittelpunkt zu stellen, dass es aber heute angebracht ist, diesen Fokus zu überdenken. Die einzige Person in der Kampagne und Recherche-AG mit Betroffenheitsperspektive, deren nächster Angehöriger in deutschem Gewahrsam getötet wurde, hatte von Beginn an die Engführung auf Todesfälle rassifizierter Menschen kritisiert, fand aber zunächst unzureichend Gehör.

Unsere Vorgehensweise entstand aus der wahrgenommenen Notwendigkeit, der verbreiteten Behauptung zu widersprechen, dass es in der BRD im Unterschied zu Ländern wie den USA keinen institutionellen Rassismus in Polizei und Knastsystem gebe, und diesen Widerspruch mit recherchierten Fakten zu untermauern.

Staatliche Gewalt und Rassismus

Anders als in den USA oder Großbritannien wird in der BRD nicht statistisch erfasst, zu welchem Anteil von der Polizei getötete Menschen rassifiziert sind. Mehr noch: Es wird überhaupt nicht behördlich festgehalten, wie viele Menschen in deutschem Gewahrsam sterben. Es lässt sich also nicht statistisch belegen, in welchem Ausmaß unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in Deutschland von tödlicher Staatsgewalt betroffen sind. Dennoch ist davon auszugehen, dass Polizeischikanen und staatliche Gewalt sich auch hierzulande überproportional gegen migrantische und rassifizierte Personen richten. Dies ergibt sich schon aus den Aufgaben der Polizei. Dazu gehört, nach Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus zu fahnden, was zur Folge hat, dass Beamte überdurchschnittlich häufig Menschen kontrollieren, die ihnen aufgrund äußerer Merkmale als »nicht deutsch« erscheinen. Zudem gibt es mit der Abschiebehaft eine Inhaftierungsform, in der nur Menschen ohne deutschen Pass festgehalten werden. Diese Überrepräsentation spiegelt sich auch in den zu Beginn geschilderten Todesfällen wider: Drei der vier getöteten Personen waren Migranten, davon waren zwei schwarz - was nicht ihrem statistischen Anteil in der Gesamtbevölkerung entspricht.

Das Fehlen offizieller Daten zu rassistischer Polizeigewalt und Todesfällen im Gefängnis war ein wesentlicher Ausgangspunkt unsere Recherche. Eine vergleichende Recherche zu allen Todesfällen im Zusammenhang mit Polizeigewalt und Gewahrsam in der BRD hätte die Kapazitäten unserer ehrenamtlichen Tätigkeit bei weitem gesprengt. Unter anderem deshalb entschieden wir, uns auf die Dokumentation von Todesfällen rassifizierter Personen zu beschränken. So ist es zwar nicht möglich, unterschiedliche Betroffenheiten zahlenmäßig abzubilden. Die Recherche ist aber geeignet zu illustrieren, wie kontinuierlich auch in der BRD rassifizierte Menschen durch staatliche Gewalt ums Leben kommen. Mit dieser Form der Dokumentationsarbeit knüpften wir an Strategien anderer antirassistischer Gruppen an. Zum Beispiel hatte die Antirassistische Initiative aus Berlin seit den frühen 1990er Jahren die tödlichen Folgen der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik dokumentiert, das Londoner Institute of Race Relations untersucht seit mehreren Jahrzehnten rassistische Staatsgewalt in Großbritannien. Ziel solcher Dokumentationen ist es, dem staatlichen Narrativ der Kriminalisierung die Perspektive der Betroffenen und ihrer Angehörigen entgegenzustellen. Sie ermöglichen es ferner, Muster zu erkennen und zu analysieren, unter welchen Umständen rassifizierte Menschen typischerweise durch staatliche Institutionen getötet werden.

Diese Art der Arbeit erscheint uns weiterhin sinnvoll und gewinnbringend. Allerdings kamen im Laufe der Zeit vermehrt Zweifel an der Entscheidung auf, Todesfälle von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, aus der Dokumentation auszuschließen.

Gemeinsamkeiten von Getöteten

Das war in erster Linie eine Folge praktischer Erfahrungen bei der Recherche. Aufgrund der wachsenden Sichtbarkeit der »Death in Custody«-Kampagne kommt es immer häufiger vor, dass Aktivisten oder Journalistinnen, mitunter auch Angehörige, Todesfälle an uns herantragen, damit wir diese in unsere Dokumentation aufnehmen. Anfangs ist in solchen Situationen meist nur bekannt, dass eine Person durch einen Polizeieinsatz getötet wurde oder im Gefängnis ums Leben kam. Wir versuchen dann, Einzelheiten herauszufinden und zu klären, ob die getötete Person rassifiziert war. Teilweise ergibt sich dies aus der weiteren Berichterstattung, manchmal erfahren wir davon, weil Angehörige an die Öffentlichkeit gehen. Mitunter lässt sich die Frage nicht beantworten, oder es stellt sich heraus, dass die getötete Person nicht unter unsere Rassismusdefinition fällt.² Wenn es keine gesicherten Hinweise auf Rassismus gibt, dokumentieren wir die Todesfälle nicht.

Dieses selektive Vorgehen erscheint uns zunehmend fragwürdig. Das liegt insbesondere daran, dass wir immer mehr Gemeinsamkeiten zwischen den Getöteten, deren Geschichten wir dokumentieren, und jenen, bei denen wir das nicht tun, beobachten.

So finden sich beispielsweise folgende Fälle in unserer Dokumentation:

  • Oury Jalloh: Der 36jährige Geflüchtete aus Sierra-Leone wurde 2005 im Polizeirevier Dessau zuerst von Polizisten totgeschlagen und dann zur Vertuschung in einer Zelle des Reviers verbrannt.
  • Christy Schwundeck: Die 40jährige Nigerianerin wurde 2011 in Frankfurt am Main von der Polizei erschossen, als sie im Jobcenter ihr zustehende Leistungen einforderte.
  • Matiullah Jabarkhil: Der 19jährige Geflüchtete aus Afghanistan wurde 2018 in Fulda von der Polizei erschossen, nachdem er die Scheibe einer Bäckerei eingeworfen haben soll; zuvor hatte er dort nach Brot gefragt.
  • Ferhat Mayouf: Der 36jährige Algerier kam 2020 während eines Zellenbrandes in der Berliner JVA Moabit ums Leben. Dort saß er wegen Diebstahls in Untersuchungshaft. Er hatte minutenlang um Hilfe gerufen, anwesende Wärter hatten seine Zellentür jedoch nicht geöffnet.
  • Vitali Novacov: Der 45jährige Arbeiter aus Bulgarien wurde 2022 bei Königs Wusterhausen in Brandenburg von der Polizei mit Hilfe von Anwohnern erstickt; er soll dort zuvor auf einem Grundstück randaliert haben.

Die folgenden Todesfälle haben wir hingegen nicht erfasst:

  • Mario Bichtemann, obdachlos, kam 2002 im selben Polizeirevier Dessau ums Leben, in dem auch Oury Jalloh starb; als Todesursache wurde ein Schädelbasisbruch diagnostiziert.
  • Maria B. wurde 2020 im Alter von 33 Jahren in einem psychischen Ausnahmezustand in Berlin in ihrer Wohnung von der Polizei erschossen.
  • Ein 36jähriger, dessen Namen unbekannt ist, wurde im September 2022 bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Leipzig von der Polizei erschossen, nachdem er eines Ladendiebstahls in einem Supermarkt verdächtigt worden war.
  • Danny Oswald, der suchtkrank war, wurde im Juli 2023 im Alter von 39 Jahren in Berlin-Friedrichshain in einem psychischen Ausnahmezustand gewaltsam von der Polizei fixiert. Er starb noch am selben Tag im Krankenhaus an den Folgen des Polizeieinsatzes.

Eine Klassenfrage

Die beispielhafte Auflistung zeigt: Jene Menschen, die von der Polizei getötet werden oder in Gewahrsam ihr Leben verlieren, sind in aller Regel von Armut betroffen. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt mit Hilfe prekärer Jobs, durch Kleinkriminalität, mit Hilfe von Sozialleistungen oder indem sie illegalisierten Tätigkeiten nachgehen. Sie sind häufig in psychischen Krisen oder suchtkrank. Viele werden über das Aufenthaltsrecht ausgegrenzt, müssen in Lagern leben oder sind obdachlos. Ihnen wird der Zugang zu grundlegenden Gütern und grundlegender Versorgung verwehrt.

Auch bei den vier Todesfällen vom August 2022 zeigt sich diese Gemeinsamkeit: Zwangsräumung eines Straßenmusikers, Kriminalität im Rotlichtmilieu, verstörendes Verhalten in Folge psychischer Krisen. Menschen können aus unterschiedlichen Gründen in solche Lagen geraten. Offensichtlich sind Rassismus, Migration, Flucht und die damit verbundenen Ausschlüsse wichtige, aber eben nicht die einzigen Faktoren. Die überproportionale Betroffenheit von staatlicher Gewalt macht diese mit anderen Worten nicht zu einem alleinigen Problem rassifizierter Menschen.

Ergibt es dann überhaupt Sinn, entlang der Kategorie »Rassifizierung« eine Trennlinie einzuführen? Führt dies dazu, dass wir die Funktionsweise von tödlicher staatlicher Gewalt besser verstehen oder macht es im Gegenteil entscheidende Faktoren unsichtbar?

Aus heutiger Sicht erscheint uns die Trennung künstlich und wenig hilfreich. Der starke oder gar ausschließliche Fokus auf Rassismus trägt dazu bei, Gemeinsamkeiten zwischen rassifizierten und nicht rassifizierten Opfern von Polizeigewalt zu verdecken und erschwert eine breite Solidarisierung. Das drückt sich zum Beispiel darin aus, dass es für Opfer von Polizeigewalt, die nicht von Rassismus betroffen sind, kaum Anlaufstellen bzw. Unterstützungsangebote gibt, während in der BRD in den vergangenen Jahren zumindest ein kleines Netzwerk von Akteuren und Beratungsstellen entstanden ist, die sich »zuständig« fühlen, wenn eine rassifizierte Person von der Polizei getötet wurde. Diese werden vielfach mit kleineren Kundgebungen, Pressemitteilungen oder Veranstaltungen aktiv, um Öffentlichkeit herzustellen und Aufklärung zu verlangen. Das soll nicht heißen, dass es etwa zu viel Aufmerksamkeit für rassifizierte Opfer von Polizeigewalt gäbe. Im Gegenteil gilt weiterhin, dass institutioneller Rassismus von Behörden und Politik in der Regel kategorisch abgestritten und tödliche Polizeigewalt - unabhängig von der Identität der Betroffenen - von offizieller Seite verharmlost und vertuscht wird. Zugleich ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Namen nicht rassifizierter Opfer von Polizeigewalt in der breiten Öffentlichkeit noch häufiger unbekannt bleiben (siehe Todesfall in Oer-Erkenschwick) und dass ihre Angehörigen und Freundinnen noch geringere Aussichten auf Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Initiativen und Aktivistinnen haben.

Das hat viel mit dem antirassistischen Fokus zu tun, der in den vergangenen Jahren bei Protesten und Kampagnen gegen Polizeigewalt dominierte: im Aktivismus gegen Racial Profiling, bei der Kritik an rassistischen Ermittlungen der Polizei im Kontext der Aufarbeitung des NSU-Komplexes, da diese immer wieder die Angehörigen der Ermordeten verdächtigt und kriminalisiert hatte, oder im Rahmen der weltweiten »Black Lives Matter«-Proteste nach der Ermordung von George Floyd, die im Frühsommer 2020 auch in der BRD Zehntausende auf die Straße brachten. In der Folge ist das Bewusstsein für Polizeigewalt gestiegen; zugleich hat sich aber die Vorstellung durchgesetzt, dass in erster Linie rassifizierte Personen durch die Polizei getötet würden und dass dafür Rassismus bzw. rassistische Zuschreibungen ausschlaggebend seien.

Dieses Bild ist folgenreich: Es entscheidet mit darüber, über welche Todesfälle überregional berichtet wird, welche Namen erinnert bzw. überhaupt öffentlich bekannt werden, welche Todesfälle Anteilnahme auslösen und welche achselzuckend hingenommen werden. Indem nur bestimmte Geschichten dokumentiert und erinnert werden, wird das einseitige Bild davon, was Polizeigewalt ausmacht und wen sie potentiell tötet, noch verstärkt.

Kein Diskriminierungsproblem

Rassismuszentrierte Analysen von Polizeigewalt laufen darüber hinaus Gefahr, Polizeigewalt fälschlich als Diskriminierungsproblem zu deuten. Wenn man davon ausgeht, dass der Grund für übermäßige Polizeigewalt in rassistischen Zuschreibungen liegt, liegt der Schluss nahe, dass man diesem Problem mit mehr »Selbstreflexion«, Antirassismustrainings oder einer diverseren Zusammensetzung der Polizei begegnen könne. Genau in diese Richtung gehen Maßnahmen, die von offizieller Seite ergriffen werden, um auf Proteste gegen Polizeigewalt zu reagieren. Auf die Spitze treibt das ein Leitfaden für »diskriminierungssensible Sprache« bei der Berliner Polizei. Diese kann zwar unverändert marginalisierte Menschen schikanieren, soll aber zugleich den eigenen Sprachgebrauch reflektieren und Selbstbezeichnungen Betroffener verwenden.

Diese symbolischen Maßnahmen lenken zugleich davon ab, dass es in erster Linie eine Klassenfrage ist, wer in den Fokus der Polizei gerät. Im Neoliberalismus werden immer größere Teile der Bevölkerung im Sinne kapitalistischer Verwertung überflüssig gemacht und Verarmung und Verelendung ausgesetzt. Gleichzeitig wird der Sozialstaat - als »weiches« Kontroll- und Disziplinierungsmittel - zurückgebaut. Um die »Überflüssigen« zu disziplinieren, benötigen die Staaten daher eine immer härtere Law-and-Order-Politik.³ Geflüchtete, Obdachlose, Drogennutzerinnen, Arbeitslose und Jugendliche aus der prekären Arbeiterklasse werden verstärkt von der Polizei überwacht und kriminalisiert. In größeren Städten geht diese Form der Polizeiarbeit vielfach mit Verdrängungsprozessen einher. Um Viertel aufzuwerten, erhält die Polizei den Auftrag, als »störend« wahrgenommene Gruppen von dort zu vertreiben. Die polizeiliche Disziplinierung der »Überflüssigen« - also derjenigen Menschen, die sich in der kapitalistischen Logik nicht verwerten lassen - hat außerdem eine internationale Dimension: Sie nimmt auch die Form von »Antimigrationsmaßnahmen« an, drückt sich also in der Aufrüstung der Grenzen, der Einrichtung geschlossener Lager, der polizeilichen Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Grenzsicherung oder der Durchführung von Abschiebungen aus, um unerwünschte Geflüchtete aus Europa fernzuhalten.

Potentiell tödliche Polizeigewalt richtet sich somit in erster Linie gegen die prekärsten Teile der globalen Arbeiterklasse. Dass die Betroffenen überdurchschnittlich häufig rassifiziert sind, liegt nicht an unveränderlichen rassistischen Zuschreibungen, sondern ist Ausdruck der bestehenden internationalen Arbeitsteilung. Neben Menschen aus dem globalen Süden oder Arbeitsmigrantinnen aus Süd- oder Osteuropa werden auch Menschen aus der nichtmigrantischen armen, lokalen Bevölkerung in Gewahrsam getötet. Letzteren haben wir bisher unsere Anteilnahme verweigert.

Verschwinden der Kapitalismuskritik

Den Fokus auf Rassismus und die untergeordnete Rolle von Eigentums- und Klassenverhältnissen in der aktuellen Auseinandersetzung mit Polizeigewalt, die auch in unserer Recherche zu erkennen sind, interpretieren wir auch als Effekt des politischen Kontexts, in dem wir und viele unserer Genossinnen aktiv geworden sind. Dieser ist gekennzeichnet durch das »allmähliche Verschwinden des Kapitalismus aus dem linken und linksradikalen Antirassismus« seit den 1980er Jahren,⁴ die Zersplitterung linker Organisationen zu Ein-Punkt-Bewegungen, die sich mit »Teilproblemen« befassen, ohne den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang zu sehen und die fortschreitende Bedeutungslosigkeit von sich als sozialistisch oder kommunistisch verstehenden Gruppen und Organisationen infolge des globalen Niedergangs staatssozialistischer Versuche. Infolgedessen wurde der Kampf gegen Polizeigewalt in den vergangenen Jahrzehnten entweder nur als Kampf gegen politische Repression in den eigenen Reihen oder als Kampf gegen rassistische Polizeigewalt geführt.⁵

In Zukunft müsste es hingegen darum gehen, das Phänomen (tödlicher) Polizei- und Knastgewalt über den beschränkten Aktionsradius des »Antira-« oder »Autonomenspektrums« hinaus anzugehen. Nicht nur in dem Sinne, dass verschiedene Betroffenengruppen zusammenkommen und gemeinsam kämpfen, sondern auch mit dem Ziel, den Zusammenhang zwischen kapitalistischer Produktionsweise, der systematischen Produktion einer »Überschussbevölkerung« und deren polizeilicher Kontrolle deutlich zu machen. Aktuell beobachten wir sowohl in der BRD als auch international ein wachsendes Interesse daran, sich wieder eine materialistische Analyse von Rassismus (und Polizeigewalt) zu erarbeiten.⁶ An diese Diskussionen knüpfen wir an.

In Reaktion auf sich zuspitzende Krisen wird ein verschärfter Klassenkampf von oben betrieben. Massenhafte Verarmung und Verelendung, Migrationsbewegungen aus der zerstörten Peripherie in die kapitalistischen Zentren sind die Folge. Es ist davon auszugehen, dass die Repressionsapparate entsprechend aufrüsten und zunehmend mehr Menschen wegen Armutsfolgen von der Polizei angegriffen werden oder in den Gefängnissen landen. Nicht alle überleben den Gewahrsam. Um dem etwas entgegenzusetzen, wird es immer dringlicher, den Kampf gegen Polizeigewalt stärker mit einer breiten, antikapitalistischen Politik zu verbinden. Diesen Text verstehen wir als Einladung an andere Gruppen, sich mit unseren Beobachtungen auseinanderzusetzen, darüber ins Gespräch zu kommen und sich mit uns gemeinsam den »Blick aufs große Ganze« wieder zu erarbeiten.

Anmerkungen:

1 https://Taz.de/Polizist-erschiesst-Teenager/!5872147/
2 Der Recherche liegt eine weite Rassismusdefinition zugrunde, die innerhalb der Kampagne lange diskutiert wurde. Sie umfasst alle Menschen, die anhand von rassifizierten Merkmalen wie der Hautfarbe, Haarfarbe, religiöser Symbole, Sprache, Namen, Staatsangehörigkeiten oder des Aufenthaltsstatus als potentiell »kriminell«, »gefährlich« oder »illegal« markiert werden.
3 Vgl. Cedric Johnson: The Panthers Can't Save Us Now. Debating Left Politics and Black Lives Matter, New York 2022
4 Christian Frings: Vorwort. In: Eleonora Roldán Mendívil u. Bafta Sarbo (Hg.): Diversität der Ausbeutung. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus, Berlin2022, S. 16
5 Vgl. Sonja John: Tod im Gefängnis. Wen kümmert's? In: engagée Journal (2021), Ausgabe 10. Special issue: Who Cares, S. 72-74; hier S. 74.
6 In der BRD zeigt das zum Beispiel am großen Interesse an dem Band »Diversität der Ausbeutung« (vgl. Anm. 4). International werden entsprechende Diskussionen auch unter dem Stichwort Abolitionismus geführt.

Erstveröffentlichung hier

CN: Tod, Polizeigewalt

Am 15. Januar veröffentlichten wir hier die schockierende Recherche von 30 Toden, die bei Polizeieinsätzen im Jahr 2022 stattfanden. Leider müssen wir nun, zwei Monate später, am Internationalen Tag gegen Polizeigewalt, diese Recherche ergänzen. Wir müssen ganze sechs weitere Fälle hinzufügen.

Warum haben wir diese Fälle bei unserer ersten Recherche nicht finden können? Eine spannende Frage, denn daran zeigt sich noch eindeutiger als zuvor, dass die Polizei keine Aufklärung und Öffentlichkeit zu diesen Fällen herstellt. Zu finden waren diese Todesfälle (bis auf teilweise den Pforzheimer Fall) nicht in einsehbaren Presseberichten der Polizei oder anderen Medien, sondern nur auf explizite Nachfrage bei den Behörden. Nach Jahresende wurde folgende Anfrage an alle Innenminsterien der Bundesländer und den Bund gestellt:

„Bitte geben Sie uns eine vollständige Liste mit allen Fällen bei denen ein oder mehrere Menschen im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz direkt oder an den Folgen im Jahr 2022 gestorben sind. Bitte nennen Sie Ort und Datum des Vorfalls. Außerdem ob Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen eingeleitet wurden und was der Verfahrensstand ist.”*

Nur zu zwei der sechs Fällen gibt es eine polizeiliche Pressemitteilung, in Pforzheim und Herford. In Herford sind die Angaben dabei sehr ungenau und die Information, dass die Person später an den Folgen des Polizeieinsatzes verstarb, geht nicht aus der Mitteilung hervor.

Ganz konkret ergeben sich nach diesen Ergänzungen für uns folgende Fragen: Was passierte in Düren und Ravensburg und warum wurde nicht über diese Fälle berichtet? Wurden sie bewusst verschwiegen? Warum gab es im Kreis Düren und im Rhein-Kreis-Neuss keine Ermittlungsverfahren? Warum schließt die Polizei ihr eigenes Fehlverhalten in Diez kategorisch aus, wenn eine konkrete Todesursache nicht benannt werden konnte? Warum ist ein Tod eines Menschen in Polizeigewahrsam den Polizeibehörden nicht einmal eine Meldung wert?

Dies erinnert sehr stark an den Fall von Giorgos Zantiotis. Er starb auch in Polizeigewahrsam und erst nach öffentlichem Druck, gaben die Behörden Stück für Stück Informationen preis.

Der Umstand, dass die Fälle der Polizei offenbar bekannt sind, aber nicht einmal in den öffentlichen Presseportalen eine Berichterstattung wert waren, zeigt zwei Dinge: Es gibt Tode bei Polizeieinsätzen, von denen die Polizei offensichtlich jede Aufmerksamkeit systematisch ablenken möchte. Und zweitens kann nun ganz eindeutig nicht mehr ausgeschlossen werden, dass es noch viele weitere solcher Fälle gibt, über welche keine Pressemitteilungen gemacht wurden. Vom Bund und den Bundesländern Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Sachsen gibt es beispielsweise keine Rückmeldung. Wie hoch ist die Dunkelziffer der Todesfälle?

Außerdem wurden laut den Behörden nur 21 Tode bei Polizeieinsätzen 2022 aufgelistet. Das zeigt, dass die (eigene) Rolle der Polizei in diesen Fällen meist gar nicht als aktiver Einfluss auf den Tod wahrgenommen wird, was die Antworten der Behörden noch unzuverlässiger macht. Dem gegenüber steht unsere Recherche von mittlerweile schon 36 Fälle von Toden bei Polizeieinsätzen in 2022 – und zeigt eine große Lücke auf.

Auch scheinen die Behörden manchmal selbst nicht zu wissen, was sie wissen, oder sie antworten wie es ihnen gerade recht ist. So wird in diesem Zeitungsartikel (https://zeit.de/gesellschaft/2023-02/polizeigewalt-tote-einsatz-debatte ; hinter einer Paywall), darauf verwiesen, dass die Behörden aus Baden-Württemberg keine Zahlen nannte – in der Anfrage von FragdenStaat wurden allerdings von vier Fällen in Baden-Württemberg berichtet.

Noch stärker als vorher ist uns bei dieser Recherche klar geworden: wir können den Aussagen der staatlichen Behörden aktuell nicht trauen – weder in ihrer Berichterstattung, noch auf Nachfrage. Ein komplettes Bild der Lage gibt es nicht.

Zur Vollständigkeit der Auflistung, und um die einzelnen Fälle in ihrer Komplexität zu betonen, haben wir in diesem Beitrag noch einmal alle 36 uns bekannten Fälle aufgelistet. Nur die sechs neu bekannt gewordenen Fälle sind im weiteren Detail beschrieben, während die Beschreibungen und Quellenangaben zu den übrigen Fällen in unserem ersten Beitrag zu finden sind.

Erstveröffentlichung hier

Hintergrund

Im August letzten Jahres erschossen Polizeibeamtinnen den 16-jährigen Mouhamed Lamine Dramé. Sein Tod mobilisierte viele tausende Menschen gegen rassistische Polizeigewalt in Dortmund auf die Straße zu gehen. Auch uns beschäftigte dieser Fall sehr, vor allem weil er in einer Reihe mit weiteren bekannten Todesopfern bei Einsätzen durch die Polizei stand. Wir stießen auf viele Berichte von ähnlichen Situationen mit tödlichem Ausgang, aber eine vollständige Liste suchten wir vergeblich. So begann unsere Recherche zu tödlichen Polizeieinsätzen in Deutschland. Unser Ziel war eine Auflistung aller Personen, die im Jahr 2022 während oder in Folge einer polizeilichen Maßnahme gestorben sind. Auch wenn nicht alle Todesfälle so eindeutig auf die Täterinnenschaft der Polizei verweisen, wie der von Mouhamed Lamine Dramé, so stellt sich dennoch oft die Frage nach deren (Mit-)Verantwortung: „Wäre die Person noch am Leben, wenn die Polizei nicht gekommen wäre?“

Insgesamt haben wir deutschlandweit 30 Fälle mit tödlichem Ausgang gefunden, die unseren Kriterien entsprechen. Davon verstarben allein 10 Menschen im Zusammenhang mit Einsätzen der Polizei Nordrhein-Westfalen. Die meisten dieser 30 tödlichen Polizeieinsätze sind weder aufgeklärt noch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und die Mehrheit der Vorgänge blieben ohne Konsequenzen für die Beamt*innen.

Neben einer kurzen Beschreibung des Falls sind auch einige Quellen aufgeführt. Auch wenn die Quellenlage von Fall zu Fall stark variiert, haben wir versucht einschlägige und ausführliche Presseberichte, aktivistische Arbeiten oder Beiträge aus Perspektive der Angehörigen zu verlinken. Wenn es besonders wenig Informationen gab, verweisen wir auch auf Pressemitteilungen der Polizei.

Hervorheben möchten wir zudem:

  1. https://polizeischuesse.cilip.de/ (Dokumentation von tödlichen Schüssen aus Dienstwaffen der Polizei) und
  2. https://doku.deathincustody.info/ (Dokumentation von Todesfällen nach Polizeischüssen oder in Gewahrsam von Rassismus betroffenen Personen).

Erläuterung zu den Fällen

Jeder Fall unserer Liste ist komplex. Jeder ist anders, denn es handelt sich jeweils um ganz verschiedene Personen, die in sehr unterschiedlichen Situationen verstarben. Gemeinsam ist allen Todesfällen, dass sie im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz stattfanden. In erster Linie soll unsere Recherche für mehr Zugänglichkeit, Transparenz und Aufklärung sorgen. Es ist nicht unser Ziel eine Position des Urteilens einzunehmen, auch wenn wir sicherlich nicht ganz frei davon sind. (Gerade Schilderungen patriarchaler Gewalt oder die Bedrohung Dritter lassen uns in einem widersprüchlichen Verhältnis zu manchen Getöteten stehen.) Zudem sind unsere Kurzbeschreibungen vermutlich unvollständig. Das ist Teil des Problems und zeigt, wie dringend notwendig offizielle, unabhängige Aufklärung benötigt wird. Die schockierende Zahl von 30 Toten im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen ist für uns ein klares Zeichen eines strukturellen Problems bei der Polizei.

Ein besonderes Augenmerk unserer Recherche lag ebenfalls auf Diskriminierungsmustern wie Rassismus, patriarchaler Gewalt oder Benachteiligung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie wohnungslosen Menschen. Es ist wichtig anzuerkennen, dass diese Strukturen nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch die Arbeit der Polizeibeamt*innen prägen. Gerade weil viele der gestorbenen Personen mehrfach diskriminiert wurden, vermuten wir, dass ihr Umfeld teilweise ebenfalls über zu wenig Ressourcen verfügt, um eine Aufklärung zu erwirken. Ohne Druck von Seiten der Angehörigen oder einem starken lokalen Netzwerk aus Initiativen, wird nach der Pressemitteilung der Polizei, gegebenenfalls mit Ankündigung einer Ermittlung einer weiteren Polizeibehörde, nichts weiter der Öffentlichkeit gegenüber berichtet.

Wir finden das ungerecht und fordern deshalb für jeden einzelnen Fall: Polizeiliche Verantwortung anerkennen, lückenlose und unabhängige Aufklärung der Todesfälle, transparente Öffentlichkeitskommunikation und zuletzt: Diskriminierung stoppen! Aus diesem Grund haben wir die Initiative „topa“ = „Tode bei Polizeieinsätzen aufklären!“ gegründet.

Wir kennen nicht alle Namen. Wir kennen leider auch nicht alle Positionen der Angehörigen. Falls es von Angehörigen, sei es Familie, Freund*innen oder Bekannten, an einer unserer Darstellungen Anmerkungen oder Kritik gibt, kontaktiert uns gerne unter: initiative_topa@riseup.net

Dies gilt ebenfalls für das Ergänzen, Korrigieren und Öffentlichmachen von weiteren Informationen (z.B. Namen, Personeninformationen, Infos oder eure offenen Fragen zur Tat). Auch darüber hinaus sind wir für Kritik und Anmerkungen (z.B. zur Sprache, Listung) offen, gerade da uns die Sensibilität und Schwere des Themas bewusst ist.

Anmerkung:

  1. Unsere Recherche fand ehrenamtlich und mit begrenzten Ressourcen statt. Trotz intensiver Suche können wir die Vollständigkeit nicht garantieren.
  2. Häufig mussten wir Formulierungen aus Medienberichten und demnach auch binäre Geschlechtszuschreibungen übernehmen.
  3. Ein Femizid ist ein geschlechtlich motivierter Mord an einer Frau oder weiblich gelesenen Person durch einen Mann, mit dem sie in einer Beziehung steht. Uns haben die Femizide im Zusammenhang mit den Fällen sehr betroffen gemacht und wir ordnen sie in einen größeren, gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang von patriarchaler Gewalt und gefährlicher männlicher Sozialisation ein. Dafür gibt es auch den Begriff Feminizid, welcher die staatliche Unsichtbarmachung, Straflosigkeit und Tolerierung von Femiziden bezeichnet. Das zeigt sich in Deutschland beispielsweise an medialen Benennungen von Femiziden als „Beziehungsdrama“, wo den Getöteten eine Mitschuld an der Tat unterstellt wird. In dieser Struktur bewegen sich auch männlich sozialisierte Beamte, weswegen es schockierenderweise immer wieder zu Femiziden mit Dienstwaffen kommt (Verweis).

Pressemitteilung der Kampagne „Death in Custody“

Berichte über Tod in Gewahrsam reißen nicht ab. Am 6. März 2021 starb Qosay Sadam Khalaf in Delmenhorst nach einer gewaltsamen Festnahme durch die Polizei. Der 19-Jährige wurde am 5. März in einem Park von der Polizei verfolgt, die eine Drogenkontrolle durchführen wollte. Die Polizist:innen setzten Pfefferspray ein, schlugen und fesselten ihn. Anschließend brachten sie ihn zur Wache, wo er plötzlich kollabiert sein soll. Am Abend des nächsten Tages starb er im Krankenhaus. Die Polizei spricht von einem „tragischen Unglücksfall“. Doch unter Qosay Sadam Khalafs Freunden ist bekannt, dass Festgenommene häufig auf der Wache zusammengeschlagen werden. Sie vermuten, dass dies zu seinem Tod führte.

In der medialen Berichterstattung wird Qosay Sadam Khalaf zum Täter gemacht. Etliche Artikel übernehmen die Darstellung der Polizei, er habe sich gewaltsam gegen seine Festnahme gewehrt und einen Polizisten geschlagen. Berechtigte Fragen nach den Ursachen, die zum Tod des jungen Geflüchteten geführt haben und Kritik am Verhalten der Beamt:innen werden als „Hetze gegen die Polizei“ diffamiert. Eine Demonstration in Gedenken an Qosay Sadam Khalaf in Frankfurt wurde brutal von der Polizei angegriffen.

All dies ist nicht neu: Von Oury Jalloh, Christy Schwundeck, Hussam Fadl, Matiullah Jabarkhil, Aman Alizada und Mohamed Idrissi wissen wir, dass Opfer tödlicher Polizeigewalt nach ihrem Tod kriminalisiert werden, um die Gewalt gegen sie zu rechtfertigen.

Diese Muster zeigen sich auch in unserer Recherche zu Tod in Gewahrsam, die wir heute zum Internationalen Tag gegen Polizeigewalt auf einer eigenen Homepage veröffentlichen. Es handelt sich um die erste umfassende Dokumentation von Todesfällen in Gewahrsam und aufgrund tödlicher Polizeigewalt in der BRD. Sie basiert zentral auf den Recherchen der Antirassistischen Initiative, der Zeitschrift CILIP und der Arbeit der vielen Initiativen, die sich für die Aufklärung einzelner Todesfälle einsetzen. Seit 1990 sind uns 181 Fälle bekannt.

Rassistische Staatsgewalt hat viele Gesichter: Neben direkter Gewaltausübung wie Erschießen, zu Tode prügeln und Brechmittelfolter dokumentieren wir auch strukturelle Formen von Gewalt, darunter rund 90 Todesfälle in Haft und Abschiebehaft. Offiziell werden diese häufig als „Suizid“ ausgegeben, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Menschen durch die Haftbedingungen systematisch in den Tod getrieben wurden.

Die Recherche zeigt auch die enge Verschränkung von staatlichem Rassismus und dem Grenzregime. In 20 Fällen kamen Menschen auf der unmittelbaren Flucht vor der Polizei ums Leben, häufig um eine Polizeikontrolle zu vermeiden oder einem Abschiebeversuch zu entkommen. 44 Personen starben in Abschiebehaft, und in drei Fällen wurden Betroffene gar während der Abschiebung von der Polizei umgebracht.

Weil die Datenlage sehr schlecht ist, gehen wir davon aus, dass es sehr viele Todesfälle in Gewahrsam gibt, die in unserer Dokumentation noch nicht enthalten sind. Die Recherche wird daher fortgesetzt und jährlich aktualisiert.

Death in Custody fordert:

• Das Töten muss aufhören! Jeder Todesfall ist einer zu viel.

• Say their names! Erinnern wir die Geschichten der Getöteten, damit das staatliche Narrativ nicht das einzige ist, was übrig bleibt. Schluss mit der Kriminalisierung der Opfer tödlicher staatlicher Gewalt!

• Die vielen Todesfälle dürfen nicht länger achselzuckend hingenommen werden! Aufklärung und Rechenschaft jetzt!

Die Homepage kann unter folgendem Link abgerufen werden: doku.deathincustody.info

Pressekontakt: death-in-custody@riseup.net