Recherche-Methodik

Wie wir Todesfälle in Gewahrsam dokumentieren

Begleittext zur Recherche von Todesfällen in Gewahrsam (Stand Januar 2026)

Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen haben wir, die Rechercheinitiativen "Death in Custody" (DiC) und "Tode bei Polizeieinsätzen aufklären!" (topa), uns entschieden, enger zusammenzuarbeiten und unsere Rechercheergebnisse ab dem Jahr 2025 gemeinsam zu veröffentlichen. Im Folgenden erklären wir, nach welchen Kriterien wir künftig gemeinsam Todesfälle dokumentieren.

Ausgangspunkt

DiC begann 2019 mit einer Recherche zu Todesfällen von rassifizierten Personen in Gewahrsam, Haft oder durch Polizeigewalt seit 1990. Ursprünglich dokumentierte DiC nur Fälle, bei denen die getötete Person von Rassismus betroffen war. Nach einem längeren Diskussionsprozess wurde die Doku jedoch zum Stichtag 1. Januar 2025 für alle Todesfälle in Gewahrsam geöffnet. Die Hintergründe können hier nachgelesen werden. topa recherchiert seit dem Jahr 2022 alle Todesfälle im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen in Deutschland. Beide Rechercheansätze führen wir nun zusammen.

Unsere Arbeit ist notwendig, weil Behörden in Deutschland nicht verlässlich erfassen, wie viele Menschen in Gewahrsamssituationen ums Leben kommen. Wenn Daten erhoben werden, enthalten diese in der Regel keine näheren Informationen über die Opfer. Wir wollen zeigen, dass es hier eine Leerstelle gibt, die es den Behörden leicht macht, das Ausmaß staatlicher Gewalt herunterzuspielen. Aufgrund der schlechten Datenlage müssen wir zugleich davon ausgehen, dass es viele Todesfälle gibt, von denen wir (noch) nicht wissen. Wir verstehen unsere Bemühungen daher auch als Anregung für Menschen mit mehr Ressourcen (Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, Politiker*innen), die Recherchen aufzugreifen und fortzuführen.

Quellen

Unsere Recherchen wären nicht möglich ohne die jahrzehntelange Arbeit von unabhängigen Dokumentationsstellen und Initiativen, die meist ehrenamtlich Daten zu tödlicher Staatsgewalt sammeln. Zu unseren wichtigsten Quellen, vor allem für die 1990er und 2000er Jahre, gehören die

• Dokumentation der Antirassistischen Initiative „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ (seit 1993) sowie die

• früher jährlich erscheinende und nun fortlaufend veröffentlichte Recherche polizeilicher Todesschüsse der Zeitschrift CILIP

Darüber hinaus vernetzen wir uns mit Initiativen, die für die Aufklärung einzelner Todesfälle kämpfen und ohne deren Arbeit die Namen vieler Opfer von staatlicher Gewalt längst vergessen wären. Wir stoßen parlamentarische Anfragen an, stellen über "FragdenStaat" Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen und durchsuchen gezielt und kritisch die mediale Berichterstattung, sowie polizeiliche Meldungen.

Definition von Gewahrsam

Unserer Recherche liegt ein breites Verständnis von Gewahrsam bzw. Gewahrsamssituation zu Grunde, das über den rechtlichen Begriff (Gewahrsam im Sinne einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch die Polizei) deutlich hinausgeht. Um in unsere Definition von Tod in Gewahrsam zu fallen, muss der staatliche Gewaltapparat für den Tod eine ursächliche Rolle gespielt haben. Zu unterscheiden sind dabei zwei Perspektiven:

Räumlich: Der Tod hat sich an einem Ort ereignet, an dem die betreffende Person auf staatliche Anordnung gegen ihren Willen festgehalten wurde, beispielsweise im Gefängnis, in Polizeigewahrsam, in einer geschlossenen Psychiatrie oder im Flugzeug während einer Abschiebung. Gewahrsam heißt auch „Obhut“. Die Institutionen des Staates und deren Bedienstete haben sich um das physische und psychische Wohlergehen der Menschen zu kümmern, denen sie die Freiheit nehmen. Wenn Menschen Gewahrsamssituationen nicht überleben, hat der Staat versagt, ihre Sicherheit zu gewährleisten, und sich schuldig gemacht.

Akteursbezogen: Akteure des staatlichen Gewaltapparats sind für den Tod verantwortlich. Dies ermöglicht es, auch polizeiliche Todesschüsse, Tod durch physische Gewaltanwendung der Polizei oder Tod auf der unmittelbaren Flucht vor der Polizei zu erfassen. In solchen Fällen wird eine Gewahrsamssituation dadurch hergestellt, dass die Polizei durch ihr Handeln eine ausweglose Situation schafft, aus der die Betreffenden sich nicht lebend befreien können.

Die räumliche und die akteursbezogene Perspektive können sich auch überschneiden, wenn eine Person in Gewahrsam durch die Polizei getötet bzw. ermordet wird (zum Beispiel Oury Jalloh). Grundsätzlich nehmen wir auch Todesfälle mit auf, für die private Wachdienste mit polizeiähnlichen Befugnissen verantwortlich sind (wie bei Tonou-Mbobda).

Bei der Recherche haben sich mehrere Grenzfälle herauskristallisiert:

1) Gewalt und Bewaffnung

Es ist unser übergeordnetes Ziel, staatliche Gewalt zu dokumentieren und öffentlich sichtbar zu machen. Dafür spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie sich die davon betroffenen Personen vor ihrem Tod verhalten haben bzw. ob sie „unschuldig“ waren, bevor sie Gewalt durch die Polizei oder andere staatliche Gewaltakteure erlebten. So dokumentieren wir auch Fälle, in denen von der Polizei getötete Personen selbst bewaffnet waren. Todesfälle, denen patriarchale Gewalt (z.B. [versuchte] Femizide) oder andere massive Gewalt gegen Dritte vorausging, kommentieren wir gesondert, erfassen sie aber ebenfalls.

In unserer Gesellschaft gibt es verschiedene Gewaltformen und -strukturen, die zueinander im Verhältnis stehen. Teilweise bedingen und begründen sie einander. Unser Fokus liegt auf der staatlichen Gewalt, die von Polizei, Haftanstalten, Psychiatrien und Abschiebebehörden ausgeübt wird. Ebenso wichtig sind Recherchekollektive, die auf andere Gewaltformen und deren Betroffene aufmerksam machen (zum Beispiel Femizide stoppen).

2) „Suizid“

Bei vielen Todesfällen in Gewahrsam bzw. Haft wird als Todesursache „Suizid“ angegeben. Wir gehen allerdings davon aus, dass es in einer totalen Institution (Gefängnis, Polizeigewahrsam, geschlossene Psychiatrie), die das ganze Leben bestimmt, keine freie Entscheidung geben kann, das eigene Leben zu beenden. Die Haftumstände sorgen vielmehr dafür, dass den Gefangenen systematisch der Lebenswille genommen wird. Deswegen erfassen wir diese Fälle als Tode in Gewahrsam. Das ist eine Erkenntnis unserer Genossin in der Recherche-AG. Eine Erkenntnis, die nicht aus Büchern stammt, sondern aus Blut und Tränen in Verbindung mit dem Tod ihres haftunfähigen Bruders, dem in der JVA-Tegel die Fürsorge verweigert wurde und den die Institution in der Einzelisolation hat sterben lassen.

Ein weiterer Grund ist, dass den Angaben der Behörden nicht zu trauen ist. Da Gewahrsam eine Beobachtung oder ein Eingreifen von außen ausschließt, haben die staatlichen Gewaltakteure die Deutungsmacht über das, was passiert ist. Auch bei Oury Jalloh wurde jahrelang von offizieller Seite behauptet, dass er sich selbst angezündet habe. Mittlerweile wissen wir aber durch die selbstorganisierte Aufklärungsarbeit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, dass er von Polizisten totgeprügelt und anschließend verbrannt wurde.

3) Lager

Insbesondere zwischen großen Sammellagern (sog. Aufnahmeeinrichtungen, Ankerzentren, Dublin-Zentren) und Gefängnissen gibt es große Überschneidungen: Der gesamte Tagesablauf ist reglementiert, es finden ständige Kontrolle sowie Maßregelungen durch Wachdienste statt. Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, die Lager zu verlassen, aber faktisch ist die Bewegungsfreiheit der Bewohner:innen aufgrund der abgeschiedenen Lage und der strengen Residenzpflicht stark eingeschränkt. Ähnlich wie in Polizeigewahrsam oder Haft kommt Wachleuten und Polizist:innen in Konfliktsituationen eine hohe Deutungsmacht zu, es mangelt an unabhängigen Zeug:innen und externer Kontrolle.

Todesfälle in Lagern nehmen wir auf, wenn in irgendeiner Form Polizei oder Wachleute involviert sind, etwa im Zuge einer Razzia oder Abschiebung oder wenn unterlassene Hilfeleistung vorliegt. „Suizide“ und andere Tode erfassen wir nicht, weil andernfalls die Trennschärfe zu „Selbsttötungen“ außerhalb von Lagern, aber aus ähnlichen Motiven (negativer Asylbescheid, Angst vor Abschiebung, Perspektivlosigkeit) verloren gehen würde. Zum Thema tödliche Folgen des rassistischen Asylsystems in der BRD verweisen wir auf die hervorragende Dokumentation der Antirassistischen Initiative.

Eine Bemerkung zum Schluss: Wir kennen nicht alle Namen. Wir kennen leider auch nicht alle Bedürfnisse der Angehörigen. Falls es von Hinterbliebenen, sei es Familie, Freund*innen, Bekannten oder anderweitig Engagierten, an einer unserer Darstellungen Anmerkungen oder Kritik gibt, kontaktiert uns gerne. Dies gilt ebenfalls für das Ergänzen, Korrigieren und Öffentlichmachen von weiteren Informationen (z.B. Namen, Informationen zur Tat und Kontext). Auch darüber hinaus sind wir für Kritik und Anmerkungen offen, gerade da uns die Sensibilität und Schwere des Themas bewusst sind.

Zitiervorschlag: Death in Custody & topa, 2026, Aktualisierter Begleittext zur Recherche von Todesfällen in Gewahrsam, online abrufbar unter https://doku.deathincustody.info/de/research/

Todesfälle nach Ursache und Art des Gewahrsams

GefängnisAbschiebehaftPolizeianderer Akteur/OrtGesamt
„Suizid“5640103109
Zellenbrand8210
Erschießung1053108
Physische Gewalt­anwendung143448
Unterlassene Hilfe­leistung1223219
Tod auf der Flucht52254
unklar6456672
Gesamt824925717405
Die Gesamtzahl in der Tabelle kann über der Gesamtzahl der dokumentierten Fälle liegen, weil einige Fälle in mehrere Kategorien fallen (z.B. „Erschießung und physische Gewalt“ oder Beteiligung von Polizei und privaten Securitys)