Begleittext zur Recherche von Todesfällen in Gewahrsam
[Stand 15.03.2021]
Innerhalb der Kampagne #DeathInCustodyDE forscht die Recherche-AG seit Herbst 2019 zu Todesfällen von Schwarzen Menschen, People of Color und anderen von Rassismus betroffenen Menschen in Gewahrsam und aufgrund tödlicher Polizeigewalt in Deutschland seit 1990. Im Folgenden erläutern wir, wie wir bei der Recherche vorgegangen sind, auf welche Quellen wir uns beziehen und wie wir die wichtigsten Begriffe definieren. Die Definitionen haben wir im Zuge des Rechercheprozesses und in Auseinandersetzung mit konkreten Todesfällen in kollektiven Diskussionen nach und nach entwickelt. Es handelt sich um einen Vorschlag, wie tödliche, rassistische Staatsgewalt erfasst und dargestellt werden kann. Mit diesem Text wollen wir die Grundlagen unserer Recherche transparent machen und auch begründen, warum wir uns entschieden haben, bestimmte Grenzfälle nicht in die Recherche aufzunehmen.
Wir gehen davon aus, dass es sehr viele Todesfälle in Gewahrsam und Gewahrsamssituationen gibt, die in unserer Chronik noch nicht enthalten sind. Das liegt daran, dass die Datenlage insgesamt sehr schlecht ist. Es gibt keine bundesweite Erfassung von Todesfällen in Gewahrsam. Wo Daten vorhanden sind, wird nicht unterschieden, inwieweit es sich bei den Getöteten um von Rassismus betroffene Menschen handelt. Aus diesem Grund haben wir entschieden, diese Recherche zu machen: Um zu zeigen, dass es hier eine Leerstelle gibt, die es den Behörden einfach macht, Probleme mit Rassismus zu vertuschen.
Unsere Ausgangsthese lautet, dass von Rassismus betroffene Menschen ein besonders hohes Risiko haben, in staatlicher „Obhut“ ums Leben zu kommen. Dafür sprechen insbesondere drei Argumente: Erstens ist diese Gruppe allgemein häufiger von Polizeimaßnahmen betroffen – Stichwort Racial Profiling – und Interaktionen mit der Polizei eskalieren häufiger, da die Beamt:innen gegenüber Schwarzen Menschen, People of Color, Geflüchteten und Migrant:innen schneller Gewalt anwenden. Rassistische Kontrollen führen vielfach dazu, dass Menschen willkürlich mit zur Polizeiwache genommen werden, die sie schlimmstenfalls nicht mehr lebend verlassen. Zweitens gibt es Straftaten, die nur Menschen ohne deutschen Pass begehen können („illegale Einreise“, „illegaler Aufenthalt“). Ebenso wie die Tatsache, dass von Rassismus betroffene Menschen häufiger durch die Strafjustiz verfolgt und härter bestraft werden, führt dies dazu, dass diese Gruppe im Vergleich zur weißen Mehrheitsgesellschaft ein höheres Risiko hat, im Gefängnis zu landen. Drittens gibt es Haftformen, die nur Menschen ohne deutschen Pass betreffen. Wie zu zeigen sein wird, enthält unsere Dokumentation viele Todesfälle in Abschiebehaft. Es gibt aber natürlich auch Überschneidungen mit anderen Machtverhältnissen. Durch polizeiliche Todesschüsse verlieren beispielsweise sehr häufig Menschen ihr Leben, die in einer psychischen Ausnahmesituation sind.
Weil behördlich kaum Daten zu Todesfällen in Gewahrsam erhoben werden (siehe oben), wäre unsere Recherche in dieser Form nicht möglich gewesen, wenn nicht seit Jahrzehnten unabhängige Dokumentationsstellen ehrenamtlich Daten zu tödlicher Staatsgewalt sammeln würden. Unsere wichtigsten Quellen sind die
- Dokumentation der Antirassistischen Initiative „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ (seit 1993) sowie die
- jährlich veröffentlichte Liste polizeilicher Todesschüsse der Zeitschrift CILIP
Diese Dokumentationen sehen wir durch, werten sie nach unseren Kriterien aus, kombinieren und erweitern sie zum Teil.
Was die #DeathInCustodyDE Recherche-AG darüber hinaus macht, um eine verlässliche Datenlage zu erhalten:
- Vernetzung mit Initiativen, die sich für die Aufklärung einzelner Todesfälle in Gewahrsam einsetzen und ohne deren Arbeit die Namen vieler Opfer von rassistischer Staatsgewalt längst vergessen wären
- parlamentarische Anfragen anstoßen
- zusätzliche, zielgerichtete Medienrecherche
Definition von Schwarz, PoC, „von Rassismus betroffen“
Wir beziehen alle Menschen in unsere Recherche mit ein, die aufgrund von rassifizierenden Zuschreibungen als „anders“ und dadurch als potentiell „kriminell“, „gefährlich“ oder „illegal“ markiert werden. Für unsere Erhebung ist es nicht entscheidend, wie die Person sich selbst bezeichnen würde, sondern wie Staat und Gesellschaft sie einordnen, da dies folgenreich für die Betroffenen ist. Zu relevanten Merkmalen gehören Hautfarbe, Haarfarbe, Kleidung und andere wahrnehmbare und feststellbare Merkmale wie religiöse Symbole, Sprache, Namen, Staatsangehörigkeiten oder der Aufenthaltsstatus.
Definition von Gewahrsam
Unserer Recherche liegt ein breites Verständnis von Gewahrsam bzw. Gewahrsamssituation zu Grunde, das über den rechtlichen Begriff (Gewahrsam im Sinne einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch die Polizei) deutlich hinausgeht. Um in unsere Definition von „death in custody“ zu fallen, muss der staatliche Gewaltapparat für den Tod eine ursächliche Rolle gespielt haben. Zu unterscheiden sind dabei zwei Perspektiven:
Räumlich: Der Tod hat sich an einem Ort ereignet, an dem die betreffende Person auf staatliche Anordnung gegen ihren Willen festgehalten wurde, beispielsweise im Gefängnis, in Polizeigewahrsam, in einer geschlossenen Psychiatrie oder im Flugzeug während einer Abschiebung. Gewahrsam heißt auch „Obhut“. Die Institutionen des Staates und deren Bedienstete haben sich um das physische und psychische Wohlergehen der Menschen zu kümmern, denen sie die Freiheit nehmen. Wenn Menschen Gewahrsamssituationen nicht überleben, hat der Staat versagt, ihre Sicherheit zu gewährleisten, und sich schuldig gemacht.
Akteursbezogen: Akteure des staatlichen Gewaltapparats sind für den Tod verantwortlich. Dies ermöglicht es, auch polizeiliche Todesschüsse, Tod durch physische Gewaltanwendung der Polizei oder Tod auf der unmittelbaren Flucht vor der Polizei mit zu erfassen. In solchen Fällen wird eine Gewahrsamssituation dadurch hergestellt, dass die Polizei durch ihr Handeln eine ausweglose Situation schafft, aus der die Betreffenden sich nicht lebend befreien können. Die Kategorie „physische Gewaltanwendung durch die Polizei“ umfasst neben zu Tode prügeln und ersticken auch Fälle von Brechmittelfolter.
Die räumliche und die akteursbezogene Perspektive können sich auch überschneiden, wenn eine Person in Gewahrsam durch die Polizei getötet bzw. ermordet wird (Oury Jalloh). Grundsätzlich nehmen wir auch Todesfälle mit auf, für die private Wachdienste mit polizeiähnlichen Befugnissen verantwortlich sind (Tonou-Mbobda).
Bei der Recherche haben sich mehrere Grenzfälle herauskristallisiert:
1) Bewaffnung
Wenn die Getöteten nach uns vorliegenden Informationen mit einem Messer bewaffnet waren, nehmen wir diese Fälle mit auf: Erstens kann aus unserer Sicht erwartet werden, dass Polizist:innen in der Lage sind, die Betreffenden zu entwaffnen, ohne sie zu töten. Zweitens erweist sich die Behauptung der Polizei, dass es ein Messer gab und der Schusswaffengebrauch aus Notwehr erfolgte, im Nachhinein oft als falsch oder zumindest zweifelhaft (wie zum Beispiel bei Hussam Fadl).
Außen vor lassen wir hingegen Fälle, bei denen die getötete Person nach den uns vorliegenden Informationen selbst eine Feuerwaffe hatte, Geiseln genommen oder außenstehende Dritte auf andere Weise willentlich in Lebensgefahr gebracht hat.
2) „Suizid“
Bei vielen Todesfällen in Gewahrsam bzw. Haft wird als Todesursache „Suizid“ angegeben. Wir gehen allerdings davon aus, dass es in einer totalen Institution (Gefängnis, Polizeigewahrsam, geschlossene Psychiatrie), die das ganze Leben bestimmt, keine freie Entscheidung geben kann, das eigene Leben zu beenden. Die Haftumstände sorgen vielmehr dafür, dass den Gefangenen systematisch der Lebenswille genommen wird. Deswegen erfassen wir diese Fälle als „deaths in custody“. Das ist eine Erkenntnis unserer Genossin in der Recherche-AG der Kampagne Death In Custody; eine Erkenntnis, die nicht aus Büchern stammt, sondern aus Blut und Tränen in Verbindung mit dem Tod ihres haftunfähigen Bruders, dem in der JVA-Tegel die Fürsorge verweigert wurde und den die Institution in der Einzelisolation hat verrecken lassen.
Ein weiterer Grund ist, dass den Angaben der Behörden nicht zu trauen ist (siehe Erschießung). Da Gewahrsam eine Beobachtung oder ein Eingreifen von außen ausschließt, haben die staatlichen Gewaltakteure die Deutungsmacht über das, was passiert ist. Auch bei Oury Jalloh wurde von offizieller Seite behauptet, dass er sich selbst angezündet habe. Mittlerweile wissen wir aber durch die hartnäckige Arbeit der Oury Jalloh Initiative, dass er von Polizisten ermordet und verbrannt wurde.
3) Lager
Insbesondere zwischen großen Sammellagern (sog. Aufnahmeeinrichtungen und Ankerzentren) und Gefängnissen gibt es große Überschneidungen: Der gesamte Tagesablauf ist reglementiert, es findet eine ständige Kontrolle und Maßregelungen durch Wachdienste statt. Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, die Lager zu verlassen, aber faktisch ist die Bewegungsfreiheit der Bewohner:innen aufgrund der abgeschiedenen Lage und der strengen Residenzpflicht stark eingeschränkt. Ähnlich wie in Polizeigewahrsam oder Haft kommt Wachleuten und Polizist:innen in Konfliktsituationen eine hohe Deutungsmacht zu, es mangelt an unabhängigen Zeug:innen und externer Kontrolle.
Todesfälle in Lagern nehmen wir auf, wenn in irgendeiner Form Polizei oder Wachleute involviert sind, etwa im Zuge einer Razzia oder Abschiebung oder wenn unterlassene Hilfeleistung vorliegt. „Suizide“ und andere Tode erfassen wir nicht, weil andernfalls die Trennschärfe zu „Selbsttötungen“ außerhalb von Lagern, aber aus ähnlichen Motiven (negativer Asylbescheid, Angst vor Abschiebung, Perspektivlosigkeit) verloren gehen würde. Zum Thema tödliche Folgen des rassistischen Asylsystems in der BRD verweisen wir auf die hervorragende Dokumentation der Antirassistischen Initiative.
Aus diesen Überlegungen ergeben sich folgende Kategorien von „death in custody“:
Eine Bemerkung zum Schluss: Bei der Recherche sind wir vereinzelt auf Todesfälle gestoßen, die uns kommentierungsbedürftig erscheinen. Das betrifft u. a. Fälle, in denen die getötete Person
- einer Organisation angehörte, deren politische Ziele nicht mit dem antirassistischen und antifaschistischen Anspruch von „Death in Custody“ vereinbar sind oder
- Partnerschafts- oder andere Formen massiver Gewalt gegen unbeteiligte Dritte ausgeübt hat.
Der Fokus unserer Recherche liegt jedoch auf dem Sichtbarmachen und Skandalisieren von rassistischer Staatsgewalt – unabhängig davon, ob die Getöteten uns sympathisch sind oder uns politisch nahe stehen. Aus diesem Grund haben wir entschieden, die Personen in den genannten Fällen in unsere Dokumentation und unser Gedenken mit einzubeziehen. Um unsere Überlegungen transparent zu machen, fügen wir jedoch unter den Gedenktexten zu den betroffenen Todesfällen jeweils eine kurze Anmerkung ein.
Ziele der Recherche
- sichtbar machen, wie häufig und kontinuierlich von Rassismus betroffene Menschen in Deutschland in Gewahrsam sterben: Institutioneller Rassismus tötet auch in Deutschland!
- an Getötete erinnern, ihre Namen nennen, ihre Geschichten erzählen, damit nicht das staatliche Narrativ das einzige ist, was übrig bleibt – Schluss mit der Kriminalisierung der Opfer von tödlichem staatlichen Rassismus!
- Muster bei Tod in Gewahrsam offenlegen, typische Todesumstände und -ursachen aufzeigen
- Druck auf die Behörden aufbauen, damit Todesfälle in Gewahrsam besser erfasst werden, insbesondere muss dabei ersichtlich werden, inwieweit es sich bei den Betroffenen um von Rassismus betroffene Menschen handelte
Zitiervorschlag: Recherche-AG der Kampagne Death in Custody, 2021, Begleittext zur Recherche von Todesfällen in Gewahrsam, online abrufbar unter https://doku.deathincustody.info/recherche/